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Als erster sprach Lothar Siemers (PricewaterhouseCoopers, Düsseldorf) zum Thema „Stiftungen in Deutschland – eine zeitgemäße Nachfolgeregelung?“ und stellte fest, es sei fahrlässig, Stiftungen bei Nachfolgegestaltungen zu übergehen. Oliver D. Matischyk (Rechtsanwalt und Vermögensstrukturberater bei der BHF-Bank AG, Frankfurt/Main) stellte die Stiftungen in den Kontext der Nachfolge- und Erbregelung und zeichnete seine Vision von der perfekten Unternehmensstiftung. Nach der Kaffeepause berichtete Dr. Cordula Haase (Deutsche Bank Trust AG) in einem anschaulichen Beitrag über die Vermögensverwaltung gemeinnütziger Stiftungen. Danach fragte Erik Schäfer (Direkt Invest GmbH, Düsseldorf): „Familienstiftung – nur ein Steuersparmodell oder kommt auch hier der Stiftungsgedanke zum Tragen?“ und forderte ein den Erfordernissen der Praxis entsprechendes Stiftungsrecht. Im weiteren Verlauf illustrierte Dr. Jan K. Schiffer (Schiffer, Peters & Partner, Bonn) beim Thema „Unternehmensverbundene Stiftung – Modell für die Ewigkeit?“ anhand vieler Beispiele, dass Stiftungsgestaltungen keine Steuersparmodelle sind. In einem dynamischen Vortrag erläuterte Herr Dr. Dirk Pohl (Raupach & Wollert-Ellmendorff, München) die steuerlichen Risiken bei Auslandsstiftungen und Trusts. Die abschließende gemeinsame Diskussion drehte sich vor allem um die erbschaftssteuerliche Behandlung junger Unternehmen des Neuen Marktes. Am zweiten Tag folgten Vorträge zu ausländischen Stiftungen und Trusts von Henning Schwarzkopf (Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Flagship Capital Partners Inc., Hamburg) und Bernhard Lampert (KPMG, Liechtenstein) sowie Dr. Claus Staringer (Bruckhaus Westrick Heller Löber, Wien). Das Thema Vermögensverwaltungen und Stiftungen in Deutschland besprach Günther Teufel (Bethmann Vermögensbetreuung GmbH, Frankfurt) und zum Schluss stellte Hans-Joachim Otto (MdB), den Entwurf der F.D.P.-Bundestagsfraktion zur Reform des Stiftungsrechtes vor.