Unter den Gläubigern der Pleitebank Lehman regt sich dagegen Widerstand. Der Streit geht offenbar von Hedgefonds aus, die nach der Insolvenz der Bank ausstehende Forderungen mit hohen Abschlägen gekauft hatten.
CMS wiederum beruft sich auf ein Gutachten, wonach der Kanzlei zum Verfahrensende ein Honorar von 300 bis maximal 800 Millionen Euro zustehen könnte. Soweit bekannt gibt es neben dem Gutachten von CMS auch ein Gutachten der Gläubiger, das auf einen nur leicht geringeren Betrag kommt.
Demgegenüber gesteht ein weiteres Gutachten von Gläubigern CMS nur 200 Millionen Euro zu, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Von diesem Gutachten ist der Kanzlei aber eigenen Angaben zufolge nichts bekannt. Dementsprechend hätte sich ein dritter Gutachter weder an Insolvenzverwalter Frege gewandt noch Einblick in die Akten bekommen.
Nach CMS-Angaben hatten die Hedgefonds angeboten, dem Honorar zuzustimmen, wenn sie bevorzugt behandelt werden. Gleichzeitig hätten sie damit gedroht, das mögliche Honorar öffentlich bekannt zu machen. Ziel wäre es gewesen, aus der Höhe der Vergütung einen Skandal zu machen und entsprechend Druck auf CMS aufzubauen. CMS griff dem vor, indem sie sich selbst an die Presse wandte. Vorgestern folgte ein erster Bericht über den Streit in der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung‘.
Seit rund vier Jahren kümmert sich Frege mit 100 Experten um die Pleite. Zudem mandatierte Frege in dem Komplex Hengeler Mueller (mehr…). Für die Kosten hat er vom Amtsgericht Frankfurt 70 Millionen Euro Vorschuss erhalten. Allerdings hat die Kanzlei Kosten im Wert von über 200 Millionen Euro vorgeleistet, so die Sozietät gegenüber der Presse.
Mit dem Insolvenzgericht wolle sie deshalb über die Anpassung des Vorschusses sprechen. Der Wert des Vorschusses ist für die Kanzlei sehr hoch, betrachtet man ihren Gesamtumsatz. So erwirtschaftete sie im vergangenen Jahr rund 230 Millionen Euro (mehr…).
Die nächste Gläubigerversammlung findet in der kommenden Woche statt. Dort will Frege Konsens für seinen Insolvenzplan erzielen, der das Verfahren in den kommenden zwei bis drei Jahren abschließt. Gelingt dies nicht, könnte sich das Insolvenzverfahren noch bis zu zehn Jahre hinziehen. Letztlich über das Honorar entscheiden wird das Amtsgericht Frankfurt zum Verfahrensende. Die Richter berücksichtigen dabei die Höhe der Insolvenzmasse und den Umfang des Verfahrens.