Syndikus-Status

BUJ macht mit Briefkampagne Druck auf die BRAK

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  • JUVE

Der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) hat eine Briefkampagne gestartet, in der die Syndizi ihre Anwälte in der Diskussion um die Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte um Solidarität bitten. Hintergrund ist die Diskussion um ein von Bundesjustizminister Heiko Mass vorgelegtes Eckpunktepapier in der Sache. Zahlreiche Top-Lanzleien beteiligten sich an der Kampagne, der Druck auf die Bundesrechtsanwaltskammer, die einen anderen Lösungsansatz vorgeschlagen hatte, wächst.

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Der BUJ hatte, ebenso wie der Deutsche Anwaltverein (DAV), positiv auf das Eckpunktepapier aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) reagiert. Das sieht unter anderem vor, Unternehmensjuristen künftig für ihre Tätigkeit als Anwälte zuzulassen. Ein Anwaltsprivileg für Inhouse-Anwälte soll es jedoch – anders als etwa vom BUJ zunächst gefordert – ebenso wenig geben wie eine ausgeweitete Postulationsfähigkeit.

Trotzdem ist Maas´ Eckpunktepapier für die Syndikusanwälte attraktiv: Es löst ein Problem, das das Bundessozialgericht 2014 geschaffen hatte, als es überraschend urteilte, Syndikusanwälte hätten grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Nach den Plänen des Justizministers sollen die Syndizi von dieser Pflichtmitgliedschaft wieder entbunden sein und in das Anwaltsversorgungswerk einzahlen dürfen – sofern ihnen ihr Arbeitsvertrag Weisungsfreiheit zubilligt.

Vor diesem Hintergrund hatte die BRAK einen anderen Lösungsansatz vorgeschlagen. Ihr Credo: Sozialrechtliche Fragen sollten auch sozialrechtlich gelöst werden. Daher hatte sie sich im Vorfeld für eine Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) stark gemacht. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sollte nach ihrem Willen unangetastet bleiben. Das würde bedeuten, dass Syndizi Mitglieder in den Anwaltskammern sein und dadurch auch im Versorgungswerk versichert werden können, wenn ihr Anstellungsvertrag eine Tätigkeit als Rechtsanwalt vorsieht.

Der BUJ hat in den vergangenen Wochen versucht, die Reihen zu schließen und auch die BRAK zu einem Einschwenken auf das Eckpunktepapier des Ministers zu motivieren. Dazu trat der Verband eine Brieflawine los: In einem offenen Brief forderte er die Organe der Anwaltschaft auf, das Eckpunktepapier zu unterstützen. Zahlreiche Syndizi sprachen ihre Berater an und baten diese, sich ebenfalls bei der BRAK für die Unterstützung des BMJV-Vorschlags stark zu machen. Dazu nutzen sie Briefvorlagen, die der BUJ nebst einem Informationsschreiben zum Stand der Debatte um das Eckpunktepapier zur Verfügung stellt. Darin stellt der BUJ auch klar, dass er bereit ist, die Forderung nach dem Anwaltsprivileg für Sydizi fallen zu lassen und die Einschränkungen bei der Postulationsfähigkeit zu akzeptieren. Die Kanzleianwälte wurden gebeten, sich mit den Solidaritätsbriefen an ihre Kammer zu wenden. Viele kamen dieser Aufforderung nach.

Top-Kanzleien schlagen sich auf BUJ-Seite

Nach JUVE-Informationen beteiligen sich die meisten der Top-10-Wirtschaftskanzleien aktiv an der Kampagne. Viele von ihnen haben sich wie beispielsweise Noerr oder Gleiss Lutz mit einem sozietätsübergreifenden Schreiben an die entsprechenden Kammern gerichtet. Der JUVE-Redaktion liegen entsprechende Briefe der Managing-Partner von Hogan Lovells, Freshfields Bruckhaus Deringer, CMS Hasche Sigle und Clifford Chance vor, die sich direkt an BRAK-Präsidenten Axel Filges richten und im Namen der Sozietäten um Unterstützung des Eckpunktepapiers bitten.

Filges selbst ist Partner bei Taylor Wessing. Auch dort kamen die Solidarisierungsbitten der Syndizi natürlich an. Die Kanzlei hat aber kein Schreiben im Namen der Gesamtsozietät verfasst, sondern überließ es jedem einzelnen Anwalt, sich mit einem entsprechenden Brief an seine Kammer zu wenden. Ähnlich hielt es auch Hengeler Mueller. Dort ist allerdings auch der Frankfurter Partner Prof. Hans-Jürgen Hellwig über den DAV sehr aktiv in die Debatte eingebunden. Auch eine Vielzahl anderer Kanzleien hat die Aktion aktiv unterstützt.

Der von der BRAK favorisierten sozialrechtlichen Lösung räumen die Kanzleien in ihren Briefen unisono keinerlei Chancen im politischen Prozess ein. Die Anwälte bringen zudem ihre Sorge zum Ausdruck, dass der Wechsel von einer Kanzlei- in eine Inhouseposition und vice versa erschwert wird. Die Systembrüche führten „zu einer Benachteiligung des juristischen Nachwuchses, und sie schränken die Attraktivität juristischer Karrieren außerhalb des Öffentlichen Dienstes ein, „so Prof. Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt, Managing-Partner bei Freshfields.

Unterstützung für BRAK-Linie sinkt

Anfang Februar hatten die meisten regionalen Kammern die Linie der BRAK noch weitgehend unterstützt. Nach JUVE-Informationen hatten bis dahin lediglich die Kammern in Frankfurt (rund 18.000 Mitglieder, davon ca. 33% Syndizi), Köln (12.907 Mitglieder, davon ca. 25% Syndizi) und München (21.110 Mitglieder, davon ca. 12% mit Beschäftigung bei nicht anwaltlichen Arbeitgebern) eigene Beschlüsse gefasst, in denen sie eine berufsrechtliche Regelung befürworten.

Am kommenden Freitag trifft sich die Bundesrechtsanwaltskammer zu ihrer Hauptversammlung. Dabei wird die gesetzliche Neuregelung zum Berufsbild des Rechtsanwaltes ganz oben auf der Agenda stehen.

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