In einem ersten Meinungsbildungsprozess, so ist aus Kreisen der Münchner Kammer zu hören, sprach sich der Vorstand mit klarer Mehrheit dafür aus, diese Idee im Grundsatz zu unterstützen. Die Münchner wären damit die ersten, die sich in der Frage klar positionieren. Zugleich bleiben sie ihrer bisherigen Linie treu. Es ist davon auszugehen, dass die Kammer – eine der mitgliederstärksten hierzulande – sich damit auch in Stellung bringt, um an der weiteren Entwicklung des Gesetzesvorhabens mitzuwirken.
Bislang haben sich im Verlauf der Debatte nach den Urteilen des Bundessozialgerichts im April vergangenen Jahres neben der Münchner Kammer auch die Brandenburger, die Frankfurter und der Vorstand der Kölner Kammer im Grundsatz für eine standesrechtliche Lösung ausgesprochen. Die BRAK, die im Dezember einen eigenen Vorschlag vorlegte, der eine sozialrechtliche Lösung anstrebt, will Ende Februar zu dem Eckpunktepapier des Ministeriums Stellung nehmen.