Syndikus-Status

RAK München positioniert sich

JUVE-Informationen zufolge wird die Rechtsanwaltskammer (RAK) München die Vorschläge des Bundesjustizministeriums zur Klärung des Status der Syndizi grundsätzlich befürworten. Das Ministerium hatte sich in einem Eckpunktepapier für eine standesrechtliche Anerkennung der Unternehmensjuristen als Anwälte ausgesprochen, ohne ihnen jedoch das Anwaltsprivileg gewähren zu wollen.

Teilen Sie unseren Beitrag

In einem ersten Meinungsbildungsprozess, so ist aus Kreisen der Münchner Kammer zu hören, sprach sich der Vorstand mit klarer Mehrheit dafür aus, diese Idee im Grundsatz zu unterstützen. Die Münchner wären damit die ersten, die sich in der Frage klar positionieren. Zugleich bleiben sie ihrer bisherigen Linie treu. Es ist davon auszugehen, dass die Kammer – eine der mitgliederstärksten hierzulande – sich damit auch in Stellung bringt, um an der weiteren Entwicklung des Gesetzesvorhabens mitzuwirken.

Bislang haben sich im Verlauf der Debatte nach den Urteilen des Bundessozialgerichts im April vergangenen Jahres neben der Münchner Kammer auch die Brandenburger, die Frankfurter und der Vorstand der Kölner Kammer im Grundsatz für eine standesrechtliche Lösung ausgesprochen. Die BRAK, die im Dezember einen eigenen Vorschlag vorlegte, der eine sozialrechtliche Lösung anstrebt, will Ende Februar zu dem Eckpunktepapier des Ministeriums Stellung nehmen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema