Rentenversicherung

DRV äußert sich zum Vertrauensschutz nach BSG-Urteil

Autor/en
  • Catrin Behlau

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat heute die Regelungen zum Vertrauensschutz dargelegt, die im Zusammenhang mit den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stehen. Die DRV stellt klar, dass seit dem Tag der Urteile am 3. April 2014 keine Befreiungen mehr für Rechtsanwälte ausgesprochen werden können, die bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber beschäftigt sind.

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Darüber hinaus enthält die Verlautbarung folgende Kernpunkte: Es besteht Vertrauensschutz für Rechtsanwälte und deren Arbeitgeber für alle Befreiungen, die vor dem 3. April 2014 erteilt wurden, aber nur, sofern sich diese auf die aktuelle Tätigkeit des Rechtsanwalts beziehen. Rechtsanwälte, die eine solche Befreiung haben und in der Vergangenheit durchgehend als Rechtsanwalt zugelassen waren sowie eine rechtsberatende Tätigkeit ausgeübt haben, müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen.

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