Syndikusstatus

Kammern in Karlsruhe und Nürnberg mit unterschiedlicher Haltung

Die rund 4.400 Mitglieder zählende Rechtsanwaltskammer Karlsruhe lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur berufsrechtlichen Anerkennung der Syndizi weiterhin ab, wohingegen die rund 4.700 Mitglieder umfassende Rechtsanwaltskammer Nürnberg den Entwurf als Basis für weitere Verhandlungen angenommen hat.

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Zwar war die Hauptversammlung in Karlsruhe mit gut 300 Teilnehmern ungewöhnlich gut besucht, doch gelang es den Unternehmensjuristen nicht, die nötige Mehrheit zusammenzubekommen.

Gegen den Antrag, die Kammer möge sich für den inzwischen offiziell vorliegenden Gesetzesentwurf stark machen, stimmten knapp 59,5 Prozent der anwesenden Kammermitglieder. Im Vorfeld der Versammlung, so monierten Syndizi, hatte es keine ausgewogenen Informationen durch die Kammer gegeben. Vielmehr sei einseitig zugunsten einer sozialrechtlichen Lösung des Statusthemas argumentiert worden. Anfang Mai hatte die Kammer gemeinsam mit den Kammern Thüringen, Koblenz, Saarland und Zweibrücken erklärt, der Referentenentwurf führe dazu, dass das Erfordernis der anwaltlichen Unabhängigkeit in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise aufgegeben würde. Außerdem könne das Fremdbesitzverbot nicht mehr aufrechterhalten werden.

Ebenfalls kurz vor der Hauptversammlung hatte eine in Heidelberg ansässige, 16 Anwälte zählende Kanzlei mit einem Schreiben versucht, niedergelassene Anwälte zu mobilisieren. In Teilen waren die dort dargestellten Sachverhalte schlicht falsch. Trotz alledem blieb die Versammlung Teilnehmern zufolge insgesamt sachlich.

In Karlsruhe stand zudem die Nachwahl eines Vorstandsmitglieds an. Die Kandidatin aus den Reihen der Syndizi unterlag jedoch. Neues Vorstandsmitglied wurde mit gut 56 Prozent der Stimmen Dr. Thomas Dalquen von der Kanzlei Honold & Partner. Dalquen war viele Jahre Verbandsjurist. Von 2004 bis 2007 leitete er die Rechtsabteilung des Badischen Genossenschaftsverbands, bevor er bei Honold eintrat. Damit ist im Vorstand weiterhin kein Syndikusanwalt vertreten. Ein gutes Fünftel der Kammermitglieder sollen diesem Stand angehören.

In Nürnberg waren rund 200 Mitglieder bei der Hauptversammlung am Freitag. Teilnehmern zufolge waren es rund doppelt so viele wie üblich, die partnerschaftlich über den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwält diskutierten. Mit nur einer Gegenstimme und vier Enthaltungen votierten die Anwesenden schließlich dafür, „dass sich der Vorstand auf Basis des Referentenentwurfs dafür einsetzt, dass eine berufsrechtliche dauerhafte Lösung für die Syndikusanwälte gefunden wird“.

Die Bundesrechtsanwaltskammer wollte Anfang dieser Woche über den Referentenentwurf beraten und dann eine detaillierte Stellungnahme vorlegen. Zuletzt hatte sie grundsätzlich ihre Placet gegeben. Welche Bedenken sie letztlich vorbringt, wird seit Bekanntwerden des Entwurfs mit Spannung erwartet. Kritisiert hatte sie bereits im Vorfeld die Anhörung des Rentenversicherungsträgers vor einer Zulassung und auch die teilweise Aufhebung des Vertretungsverbots.

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