Syndikusstatus

Neue Sichtweise der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer legt eine Kehrtwende hin. Sie sieht in dem Referentenentwurf zur Regelung des Syndikus-Status eine "geeignete Grundlage zur Lösung der berufs- und sozialrechtlichen Probleme". Der Berufsrechtsausschuss der BRAK hatte im Vorfeld der jüngsten Hauptversammlung eine ausführliche Analyse des Gesetzesentwurfs verfasst, der Grundlage der intensiven Diskussion wurde.

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Die Kammerpräsidenten sprechen zwar nach wie vor nicht mit einer Stimme. Aber eine Mehrheit rang sich nun doch dazu durch, dem Referentenentwurf ihren Segen zu erteilen. Im Vorfeld der jüngsten Hauptversammlung der BRAK hatte der Berufsrechtsausschuss eine ausführliche Analyse des Gesetzesentwurfs verfasst, der Grundlage der intensiven Diskussion wurde. Kritisiert wurde im Verlauf der Versammlung die teilweise Aufhebung des Vertretungsverbots. Das ist nicht überraschend, fürchten doch viele Kanzleianwälte, die ihr Geld im Prozessgeschäft verdienen, die neue Konkurrenz. Den niedergelassenen Anwälten droht mehr Wettbewerb bei Verfahren mit niedrigen Volumina, da Syndizi – jedenfalls theoretisch – künftig vor den Amtsgerichten auftreten dürften. Doch geht es wohl auch um rechtliche Detailfragen, etwa zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

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