Der französische Arm von Taylor Wessing streitet mit der US-Kanzlei Nixon Peabody, weil diese ein bestehendes Abwerbeverbot nach gescheiterten Fusionsverhandlungen nicht eingehalten hat. Im Juli 2007 hatte der damalige Managing Partner des Pariser Büros, Arnaud de Senilhes, ohne das Wissen der britischen und deutschen Taylor Wessing-Büros mit Nixon Peabody über eine Fusion verhandelt. Eigentlich hatte man sich zugesichert, im Fall von gescheiterten Gesprächen zwei Jahre lang keine Partner voneinander abzuwerben. Die Fusionsverhandlungen wurden im vergangenen November beendet, nachdem die britischen und deutschen Büros davon erfahren hatten. De Senilhes wechselte dennoch zu Nixon und versucht nun, elf andere Anwälte von Taylor Wessing in Paris nachzuholen.
Taylor Wessing klagt nun in den USA wegen Einhaltung des Abwerbeverbots gegen Nixon Peabody. Denn auch wenn die übrigen vier Equity-Partner Gilles Amsallem, Christophe Flaucher, Claudia Jonath und Christian Valsimidis in der Sozietät bleiben würden, so droht doch der Abgang einer Riege von jüngeren Salary-Partnern, was für die Präsenz in Frankreich ein großer Rückschlag wäre.
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