Neue Executive Order

Trump-Feldzug gegen Großkanzleien erreicht WilmerHale

Es ist die fünfte Kanzlei, der die Trump-Regierung wirtschaftlich den Boden entziehen will – und die erste in der Reihe, die auch in Deutschland zu den Top-Adressen gehört: WilmerHale. Die Kanzlei kündigt an, sich zu wehren.

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Wie zuvor schon die Kanzleien Covington & Burling, Perkins Coie, Paul Weiss Rifkind Wharton & Garrison und Jenner & Block hat US-Präsident Donald Trump nun WilmerHale mit einer Executive Order angegriffen. Die Kanzlei wird beschuldigt, durch ihre Pro-Bono-Arbeit amerikanische Interessen zu gefährden und parteiische Ermittlungen zu unterstützen. Insbesondere meint Trump damit, dass WilmerHale Robert Mueller wieder in ihre Partnerschaft aufnahm, nachdem dieser von 2017 bis 2019 als Sonderermittler einen Bericht über die Verbindung von Trumps Wahlkampfteam zu Russland erstellt hatte.

Kämpfen oder kapitulieren?

In einem Statement teilt die Kanzlei auf JUVE-Anfrage mit, man prüfe derzeit die Executive Order. „Unsere Sozietät hat in den USA eine jahrzehntelange Tradition, unabhängig von der politischen Ausrichtung der jeweiligen Regierung Mandanten sowohl auf Bundes- als auch auf bundesstaatlicher Ebene erfolgreich in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.“ Die Executive Order stütze sich auf genau diese anwaltliche Tätigkeit und Tradition der Sozietät. „Sie entspricht in weiten Teilen der Executive Order gegen eine andere Sozietät, die ein Bundesgericht innerhalb kürzester Zeit per einstweiliger Anordnung weitgehend außer Kraft gesetzt hat. Wir werden daher alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um gegen diese unrechtmäßige Executive Order vorzugehen.“

Gemeint ist Perkins Coie. Paul Weiss dagegen hatte nicht gegen eine ähnliche Anordnung der US-Regierung geklagt, sondern gegen eine Zahlung von 40 Millionen Dollar und Verhaltenszusagen erreicht, dass die Anordnung aufgehoben wird – viele sehen darin den Sündenfall der stolzen US-Kanzleibranche und ein Zeichen, wie weit die Angst vor der Regierung bereits um sich greift.

Restriktionen für WilmerHale-Anwälte

Das Muster, das sich auch in der Anordnung gegen WilmerHale wiederfindet, ist mittlerweile bekannt: Die Verordnung sieht vor, aktive Sicherheitsfreigaben von WilmerHale-Mitarbeitern zu überprüfen und auszusetzen. Regierungsbehörden sollen bestehende Verträge mit der Kanzlei überprüfen und nach Möglichkeit beenden. Zudem sollen Bundesbehörden den Zugang von WilmerHale-Mitarbeitern zu Regierungsgebäuden einschränken und von Neueinstellungen absehen. Die Maßnahmen werden damit begründet, dass keine Steuergelder für Aktivitäten verwendet werden sollen, die als nicht im Einklang mit amerikanischen Interessen gesehen werden.

Die Exekutivverordnung kritisiert WilmerHale speziell für die Aufnahme von Robert Mueller und seinen Kollegen Aaron Zebley und James Quarles nach deren Ermittlungen gegen die Trump-Regierung. Die Kanzlei wird außerdem beschuldigt, rassische Diskriminierung zu unterstützen und die Qualität amerikanischer Wahlen zu untergraben, unter anderem durch die Unterstützung von Bemühungen, die Nicht-Bürgern das Wählen ermöglichen sollen. Die Verordnung verpflichtet Regierungsauftragnehmer, ihre Geschäftsbeziehungen zu WilmerHale offenzulegen.

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