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Nur etwa drei Dutzend Anwältinnen und Anwälte dürfen vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs Mandanten vertreten. Die BGH-Anwaltschaft ist ein exklusiver Zirkel. Nur das Bundesjustizministerium kann neue BGH-Anwälte ernennen – nach einem komplizierten und umstrittenen Auswahlverfahren. Fast zwölf Jahre ist es her, dass das zum letzten Mal geschah. Das hat Folgen für die Altersstruktur der BGH-Anwaltschaft: Der jüngste von ihnen, Dr. Thomas Winter, ist 52. Manche sind fast 80. Der Altersdurchschnitt, raunen viele, liegt über dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Zeit also für neue Gesichter.