Umorganisation

Freshfields ordnet IP/IT-Praxis anderen Gruppen zu

Freshfields Bruckhaus Deringer ordnet ihre Praxisgruppe IP/IT zum neuen Geschäftsjahr den Bereichen Dispute Resolution und Corporate zu. Die Änderung betrifft kanzleiweit 18 Partner und 65 Associates.

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Matthias Koch
Matthias Koch

Der Großteil der deutschen IP/IT-Partner wird damit an die prozessrechtliche Praxisgruppe angedockt sein. Nur Dr. Torsten Schreier und Dr. Jochen Dieselhorst gehören künftig zur Corporate-Gruppe. Mit diesem Schritt will Freshfields die bislang eher kleine Praxisgruppe von administrativen Aufgaben befreien.

„Davon wird insbesondere unsere Patent-Litgation-Praxis profitieren, etwa im Hinblick auf das künftige Europäische Patentgericht und das sich abzeichnende Wachstum dieses Geschäftsfeldes in den nächsten Jahren „, sagte der Kölner Partner Matthias Koch (48), der zusammen mit dem Brüsseler Partner Laurent Garzaniti die weltweite IP/IT-Praxis leitet.

Koch betonte, dass Freshfields auch weiterhin eine IP/IT-Gruppe haben werde, die für Fortbildung, den Austausch von Know-how und Recruitment zuständig sein wird. „Mit dieser dualen Struktur werden wir das geplante Wachstum des Geschäftsbereichs IP/IT am besten fördern können, bei gleichzeitiger Beibehaltung unseres hohen Spezialisierungsgrades.“

So will Freshields auch besser hochkarätigen Nachwuchs ansprechen, da sie ein noch breiteres Betätigungsfeld anbieten kann. Koch wird das IP/IT-Team weiterhin weltweit leiten und dadurch auch in allen relevanten Gremien der Sozietät vertreten sein.

In der Dispute-Resolution-Gruppe wird IP/IT künftig als der fünfte Unterbereich geführt neben internationalen Schiedsverfahren, der Bereich EPR (Environment, Planning & Regulatory), Streitigkeiten im Finanzsektor und allgemeinen Wirtschaftsprozessen. Nach der Eingliederung wird sie nach Personen in Deutschland die zweitstärkste Praxisgruppe hinter dem Corporate-Team sein. International gehören ihr dann über 100 Partner an.

Damit verbleiben bei Freshfields künftig sieben Praxisgruppen: Corporate, Kartellrecht, Dispute Resolution, Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Immoblien- sowie Steuerrecht. Zudem gliedert die Kanzlei ihre Berufsträger in Sektorgruppen. Hier übernahm zuletzt der in Schanghai ansässige Partner Dr. Heiner Braun (45) die Leitung einer weltweiten Sektorgruppe. Diese konzentriert sich auf Mandanten aus Handel, Konsumgütern und Gesundheit. Damit rückte Braun auch in das internationale Management von Freshfields. Sein Vorgänger war Koch.

Heiner Braun
Heiner Braun

Braun teilt sich die Rolle mit dem Londoner Kollegen Jonathan Isted. Seit Kurzem leitet außerdem Dr. Christoph Gleske aus Frankfurt zusammen mit zwei Londoner Kollegen die weltweite Sektorgruppe Finanzinstitute und Versicherer. Seinen Vorgänger, Dr. Gunnar Schuster, stellte ebenfalls schon das Frankfurter Büro.

Profitabilitätsraten in einzelnen Ländern sollen vergleichbarer werden

Die Kanzlei hat in den vergangenen Jahren einen starken Fokus darauf gelegt, ihre Praxisgruppen weiter international auszurichten. Dazu gehörte auch, die Profitabilitätsraten in den einzelnen Ländern anzunähern und die weltweit einheitliche Vergütungsstruktur als Lockstep zu erhalten.

Weitere Deutsche mit fachlichen Leitungsposten auf internationaler Ebene sind bei Freshfields Dr. Johannes Conradi (Immobilien), Dr. Martin Klusmann (Kartellrecht), Dr. Ludwig Leyendecker (Global Financial Investors), Dr. Nils Koffka (Infrastruktur und Transport) sowie Dr. Barbara Keil (General Industries).

Prof. Dr. Norbert Nolte aus Köln gab unterdessen die Co-Leitung der Praxisgruppe Telekommunikation, Medien und Technologie an den Briten Frank Miller ab. Aus der Partnerschaft ausgeschieden ist zudem der hoch angesehene Leiter der internationalen Schiedspraxis: der US-amerikanische Partner Jan Paulsson. Diese Praxis leitet nun die Hongkonger Partnerin Lucy Reed.

Die Leitung der Praxis- und Sektorgruppen gilt jeweils für etwa drei Jahre und wird durch die Partner der jeweiligen Bereiche bestimmt. Die Amtszeit kann einmal für weitere drei Jahre verlängert werden. Eine der nächsten Entscheidungen dürfte turnusgemäß in der Kartellrechtspraxis anstehen.

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