Umsatzentwicklung

US-Kanzleien sind die produktivsten

Autor/en
  • JUVE

Obwohl grenzüberschreitende Kanzleien, hinter denen ein starkes Mutterhaus in Großbritannien oder den USA steht, unter den JUVE 100 in der Minderzahl sind, stehen sie doch für zusammengerechnet rund 45 Prozent des Gesamtumsatzes dieser Gruppe. Dementsprechend liegen sie in Sachen Produktivität klar vorn: Im Schnitt setzt eine UK-Kanzlei in Deutschland 523.000 Euro pro Berufsträger um, bei US-Kanzleien beträgt der Wert 712.000 Euro.

Teilen Sie unseren Beitrag

Den meisten deutschen Einheiten haben die multinationalen Kanzleien in Punkto Produktivität einiges voraus. Der Umsatz pro Berufsträger (UBT) ist der entscheidende Wert, um die wirtschaftliche Perfomance einer Kanzlei zu beurteilen. In dieser Kategorie dominieren die US-Kanzleien das JUVE-Ranking. Drei von ihnen – Sullivan & Cromwell, Weil Gotshal & Manges und Willkie Farr & Gallagher – setzen in Deutschland pro Kopf über eine Million Euro um.

Nur eine deutsche Kanzlei kann unter den zehn Besten nach UBT überhaupt mithalten: Hengeler Mueller erreicht mit einem Pro-Kopf-Umsatzwert von 916.000 Euro immerhin Platz 6 in diesem Vergleich. Aber auch Kanzleien mit britischen Wurzeln tun sich schwer, der Stärke der US-Kanzleien etwas entgegen zu setzen. Am besten schlägt sich unter den Briten noch Freshfields Bruckhaus Deringer, sie erreicht mit 776.000 Euro Umsatz pro Berufsträger Platz 13.

Und globale Schwergewichte wie Dentons, Baker & McKenzie oder Hogan Lovells? Diese Kanzleien sind auch in Deutschland groß, zumindest was die Anzahl ihrer Berufsträger betrifft: Im Schnitt 166 Anwälte arbeiten in den sechs globalen Großkanzleien, die hierzulande vertreten. Bei ihnen klaffen Größe und UBT-Performance noch weiter auseinander als bei den britischen Konkurrentinnen. Im Schnitt setzt in diesen Kanzleien jeder Anwalt 462.000 Euro um. Damit liegen Baker, Hogan Lovells & Co aber immer noch knapp über den Ergebnissen in deutschen Großkanzleien.

Weit mehr Zahlen und Fakten sowie Hintergründe zu Gewinnern und Verlierern des vergangenen Geschäftsjahres der Top 100 lesen Sie im aktuellen JUVE Rechtsmarkt 10/2016.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.