„Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass wir der europäischen innovativen Industrie ein einheitliches europäisches Patent mit einem europäischen Patentgericht zur Verfügung stellen können“, erklärte die Ministerin. „Die Bundesregierung wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig auswerten und Möglichkeiten prüfen, um den festgestellten Formmangel noch in dieser Legislaturperiode zu beheben.“
Am 20. März hatte das Bundesverfassungsgericht das Zustimmungsgesetz zum UPC für ungültig erklärt, weil der Deutsche Bundestag statt mit der einfachen mit einer Zweidrittelmehrheit hätte zustimmen müssen. Die Schaffung des UPC komme einer Verfassungsänderung gleich, weil Hoheitsrechte unwiderruflich von der Bundesregierung abgetreten würden, so die Verfassungsrichter. Bei der Abstimmung im Bundestag im April 2017 waren nur etwa 35 der mehr als 600 Abgeordneten anwesend.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nun nicht nur die deutsche Ratifizierung des UPC-Vertrags weiter gestoppt. Auch das gesamte UPC-Projekt liegt auf Eis, da für dessen Start eine Ratifizierung durch Deutschland zwingend erforderlich ist.