Die Anwaltsvereinigungen stammen unter anderem aus Großbritannien, Australien und Kanada. Auch europäische Vereinigungen wie die European Criminal Bar Association (ECBA) und die Fédération des Barreaux d’Europe (FBE) sind dabei. Es dürfte – insbesondere, wenn man die ECLA dazunimmt – eins der breitesten Bündnisse sein, das die Anwaltszunft je auf die Beine gestellt hat. Die jüngsten Angriffe der US-Regierung gegen die Diversity-Programme internationaler Kanzleien stehen im Widerspruch zu einer Vielzahl europäischer und deutscher Regelungen – und untergraben das Prinzip des ,legal privilege‘.
Alle Verbände kritisierten auch die Attacken gegen die American Bar Association (ABA). Während die Anwaltsverbände zudem das Vorgehen gegen den Internationalen Strafgerichtshof als „unerträglichen Angriff auf die internationalen Menschenrechte und die Unabhängigkeit der Justiz“ ins Visier nahmen, stellte sich die ECLA auf die Seite des Obersten Richters des Obersten Gerichtshofs der USA, der das Justizsystem öffentlich verteidigt hatte. Besonders kritisch sieht die ECLA auch Einschüchterungsversuche gegenüber Richtern. So würden Amtsenthebungsverfahren gefordert, nur weil die Richter nicht im Sinne der Regierung entscheiden.
„Die beispiellosen Maßnahmen gegen Anwaltskanzleien und Richter stellen eine erhebliche Bedrohung für die Grundprinzipien der rechtlichen Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, des öffentlichen Vertrauens, des Anwaltsgeheimnisses, des Zugangs zur Justiz, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Rechtssysteme dar,“ heißt es in der von der ECLA-Präsidentin Stéphanie Fougou, General Counsel von Technicolor, und dem General Manager, Marcus Schmitt, gezeichneten Erklärung.
US-Justiz soll Einschüchterungen einstellen
„In einer Zeit, in der der globale Rechtsrahmen zunehmend unter Druck gerät, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir gemeinsam die Grundwerte der Gerechtigkeit, Fairness und Autonomie in der Rechtsprechung hochhalten,“ so die ECLA weiter.
„Die US-Regierung untergräbt mit ihrem Vorgehen gegen Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Justizangehörige internationale rechtsstaatliche Grundsätze“, sagte auch DAV-Präsident Stefan von Raumer. Dies sei nicht hinnehmbar.
Die Vertreter der Kanzleien, die sich auf die UN-Grundprinzipien berufen, verbanden ihre Erklärung mit Forderungen an die US-Regierung: Sie solle alle Handlungen zur Einschüchterung und Behinderung von Angehörigen der Rechtsberufe einzustellen, rechtsstaatliche Grundsätze aufrechtzuerhalten und die Maßnahmen, die gegen Juristinnen und Juristen in und außerhalb der USA verhängt wurden, rückgängig zu machen.
Vermutlich wird die seltene Einigkeit der Juristen im Weißen Haus mäßig Eindruck machen, aber es dürfte Signal und Ermunterung für in Europa und anderswo tätige Anwälte sein, Stellung zu beziehen.