USA

Unternehmensjuristen machen ernst mit Kostenkontrolle

Nicht einmal mehr 20 Prozent der amerikanischen Unternehmensjuristen wollen weiterhin uneingeschränkt am Stundensatz festhalten. Das hat eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Hildebrandt in den Vereinigten Staaten ergeben.

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Nicht einmal 20 Prozent der amerikanischen Unternehmensjuristen wollen weiterhin uneingeschränkt am Stundensatz festhalten. Das hat eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Hildebrandt in den Vereinigten Staaten ergeben. Nirgendwo sonst wird seit Monaten so offensiv über Kostenkontrolle und -senkung in der Rechtsabteilung diskutiert wie dort.

„Der Fokus, den Inhouse-Anwälte auf Kosten, Service und Wert externer Beratung legen, hat einen neue Qualität erreicht“, sagte Jonathan Bellis, Vizepräsident und Leiter der Rechtsabteilungsberatungs-Praxis von Hildebrandt.

Mehr als die Hälfte der knapp 300 Befragten hat oder wird alternative Vergütungsmodelle einführen, ein weiteres Viertel denkt darüber nach. Vereinbarungen wie etwa die zwischen Orrick Herrington & Sutcliffe (in Deutschland Orrick Hölters & Elsing) und dem Jeanshersteller Levi Strauss sind symptomatisch für diese Entwicklung: Orrick deckt künftig nahezu den gesamten weltweiten Rechtsberatungsbedarf des Bekleidungsriesen – für einen festen Jahresbetrag.

Doch auch den Stundensätzen selbst geht es an den Kragen. Fast zwei Drittel der US-Unternehmen gaben an, dass sie sich mit ihren Anwälten auf ein Einfrieren der Sätze geeinigt haben oder es tun werden. Weitere 23 Prozent denken über eine solche Vereinbarung nach. Allerdings haben bislang nur knapp die Hälfte der Befragten ernsthafte Anstrengungen unternommen, die Sätze tatsächlich herunterzuhandeln. Inwieweit sie stattdessen auf andere Abrechnungsvarianten zurückgegriffen haben, ist nicht bekannt. Genutzt werden aber auch Ausweichstrategien: So geben die Hälfte der Befragten an, dass sie Boutiquen oder Regionalkanzleien mandatieren, um die Kosten zu senken. Weitere 24 Prozent erwägen einen solchen Schritt.

Auch technische Möglichkeiten werden ausgeschöpft: Sogenannte E-Billing-Systeme sind etwa in den USA beliebter geworden. Rund 57 Prozent der Befragten nutzen sie bereits oder haben konkrete Pläne, dies zu tun. Vorteil der Systeme ist eine größere Transparenz, die es zugleich erlaubt, größere Kontrolle auszuüben. Hierzulande nutzen bislang nur wenige Unternehmen ein solchen System, darunter vor allem Konzerne. Weniger groß ist das Interesse der US-Inhousejuristen an Wissensmanagementsystemen. Lediglich knapp 40 Prozent nutzen derartige Tools, um die Kosten zu senken.

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