Wäre es nach Heinz Illig aus Bielefeld gegangen, so wäre die Menschheit bald um eine schöne Seife reicher gewesen: hoheitlich und salbungsvoll hätte einem da Lady Di von der Packung entgegen gelächelt - da wäscht man sich doch gleich viel lieber. Bereits wenige Monate nach dem tragischen Tod der Prinzessin 1997 hatte Illig eine Bildmarke mit ihrem Porträt angemeldet. Aber Herr Illig hatte die Rechnung ohne die Inhaber der Gemeinschaftsmarke Nr. 630 566 gemacht - und ohne Linklaters Oppenhoff & Rädler: Denn The Honourable Frances Ruth Shand Kydd of Callinesh, The Lady Elizabeth Sarah Lavinia McCorquodale und The Right Reverend and Right Honourable Richard John, ihres Zeichens Testamentsvollstrecker und Nachlasstreuhänder der Princess of Wales, beauftragten die Kanzlei mit einem Löschungsverfahren vor der Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes in Jena an - und gewannen es.
Kay-Uwe Jonas, Kölner Linklaters-Partner und Berater der honorigen Herrschaften, kommentierte die Entscheidung nüchtern: „Dieser Fall war einer der bisher wenigen, in denen das Patent- und Markenamt eine Marke mit der Begründung gelöscht hat, dass der Antragssteller bösgläubig sei.“
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