Der 44-Jährige beschäftigt sich vor allem mit urheberrechtlichen Themen im Musik- und Filmbereich. Er ist der erste Medienrechtler in Hamburg für Brehm & v. Moers. Zuletzt war Schulte Hemming als Einzelanwalt tätig, davor arbeitete er bei der Kanzlei Lichte Schramm & Scheuermann, die sich 2001 in die Teile Lichte Rechtsanwälte und Scheuermann Westerhoff Strittmatter spaltete.
Freys arbeitete bei Schwarz Kelwing seit 14 Jahren als Partner im Medienrecht. Seine Schwerpunkte liegen im Urheberrecht und der Beratung zu Rundfunk und Fernsehen. Zu seinen Mandanten zählt beispielsweise n-tv. Daneben ist Freys auch im Presserecht sowie im Geistigen Eigentum und Gewerblichen Rechtsschutz tätig.
Zu den Hintergründen seines Wechsels sagte der Medienrechtler: „Bei Brehm & v. Moers bieten sich gute Chancen, noch stärker zu medienrechtlichen Fragen zu beraten.“ Freys wie auch seine ehemalige Kanzlei betonten, sich einvernehmlich getrennt zu haben.
Schwarz Kelwing hatte erst im August 2006 mit Thomas von Petersdorff-Campen einen angesehenen Partner im Medienrecht verloren, der seither in eigener Kanzlei tätig ist.
Das Medienteam von Brehm & v. Moers wächst mit den beiden Neuzugängen auf insgesamt acht Partner und fünf Associates an.