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Der 44-Jährige beschäftigt sich vor allem mit urheberrechtlichen Themen im Musik- und Filmbereich. Er ist der erste Medienrechtler in Hamburg für Brehm & v. Moers. Zuletzt war Schulte Hemming als Einzelanwalt tätig, davor arbeitete er bei der Kanzlei Lichte Schramm & Scheuermann, die sich 2001 in die Teile Lichte Rechtsanwälte und Scheuermann Westerhoff Strittmatter spaltete.