Verteidigungsministerium

Kampfschiff-Vergabe wird weiter geprüft

Das Verteidigungsministerium räumt Fehler beim Ausschreibungsverfahren für das geplante Kampfschiff MKS 180 ein. Man habe einzelne Aspekte des komplexen Bieterverfahrens falsch eingeschätzt, so die Behörde. Deshalb prüft sie derzeit erneut, ob die Mandatierung von Beratern in Sachen MKS 180 vergaberechtlich korrekt verlief. Berater für die geplante Ausschreibung sind derzeit Beiten Burkhardt und McKinsey.

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Erstmals wurde für den Bau eines Kampfschiffs ein europaweites, vier Milliarden Euro schweres Vergabeverfahren aufgesetzt. Mit dessen Hilfe will die Bundeswehr den Großauftrag für mindestens vier neue Kampfschiffe erteilen. Schon die Vorbereitung für die Ausschreibung sei ambitioniert gewesen, erklärt das Ministerium auf JUVE-Anfrage: „Es gab einen engen Zeitplan und kaum Vorerfahrungen, auf denen aufgesetzt werden konnte.“ Den Beteiligten sei jedoch eines klar gewesen: „Die erste europaweite Ausschreibung eines Projektes dieser Dimension würde vom Anfang bis zum Ende in substantiellem Umfang externe juristische Begleitung erfordern.“

McKinsey als Subunternehmerin

Für die Beschaffung von Rüstungsgütern in dieser Größenordnung ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) zuständig und dieses entschied sich seinerzeit zu einem national ausgeschriebenen Kanzlei-Pitch. Die Sozietäten, die in Frage kamen, mussten ausreichend personelle Ressourcen, fachliche Kompetenz in EU-Ausschreibungen sowie komplexe Großprojekte als Referenzen vorweisen können.

Beiten Burkhardt konnte sich laut dem Ministerium in dem Auswahlverfahren „gegen mehrere namhafte andere Firmen“ durchsetzen und am 7. September 2015 einen Vertrag mit dem Beschaffungsamt unterzeichnen. Die Kanzlei hat einen langen Track Record in der hochkomplexen Beratung zu Rüstungsprojekten, sie berät sowohl Ministerien als auch private Unternehmen.

Während das Ministerium das technische Know-how für die Ausschreibungsunterlagen einbrachte, sollte die Kanzlei für die rechtliche und auch für deutlich kleinere betriebswirtschaftliche Unterstützung sorgen. Es blieb ihr freigestellt, dafür einen Unterauftragnehmer zu wählen – allerdings im Rahmen der bestehenden Vertragskonditionen. Dazu habe das Verteidigungsministerium Beiten nach eigenen Angaben den Strategieberater McKinsey empfohlen, weist aber auch darauf hin, dass dieser Vorschlag nicht bindend gewesen sei. Dennoch: Binnen weniger Tage ernannte die Kanzlei McKinsey zu ihrem betriebswirtschaftlichen Unterauftragnehmer, den die Vergabestelle beim Koblenzer Beschaffungsamt der Bundeswehr genehmigte.

Erneute Prüfung, um jeden Zweifel auszuräumen

Als der betriebswirtschaftliche Beratungsbedarf immer höher wurde, so schreibt es nun das Verteidigungsminsterium in seiner Stellungnahme, entschied sich die Projektleitung, die betriebswirtschaftliche von der rechtlichen Beratung abzukoppeln und ganz spezifisch auszuschreiben. Die Wahl fiel auch dabei auf McKinsey. Als Kritik an der engen Verknüpfung zwischen dem Verteidigungsministerium und McKinsey laut wurde, fühlte sich das Ministerium verpflichtet, diese Verbindung genauer aufzuarbeiten: „Eine durch anonyme Anzeige initiierte Prüfung der Dienstaufsicht kam bereits Anfang 2017 zum Ergebnis, dass die Vorgehensweise vergaberechtlich nicht zu beanstanden sei. Die zwischenzeitlich im Rahmen einer generellen Vertragsrevision stattgefundene zweite Prüfung auf Amtsebene kam zu demselben Ergebnis. Um jeden Zweifel auszuräumen, wird das BMVg auch diesen Vorgang im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung durch die Fachaufsicht auf Ministeriumsebene mit überprüfen.“

Chaos oder Vetternwirtschaft

Erfahrene Vergaberechtler meinen, man hätte das Projekt spätestens neu ausschreiben müssen, als der betriebswirtschaftliche Umfang neu eingeschätzt und vergeben wurde. Dieser Vorgang fiel in die Zeit, als das neue Vergaberecht griff, das bei einer nachträglichen Auftragsänderung die Neuausschreibung vorsieht. Doch selbst nach älterer EuGH-Rechtssprechung hätte die Auftragsänderung eine Neuausschreibung vorgeschrieben. So bleibt der Verdacht, das Verteidigungsministerium habe die betriebswirtschaftliche Vergabe nur initiiert, um eine rechtlich zweifelhafte, aber vom Beschaffungsamt der Bundeswehr genehmigte Unterauftragvergabe durch Beiten Burkhardt wieder geradezurücken. Beiten Burkhardt möchte sich zum Kampfschiff-Beschaffungsprojekt aktuell nicht äußern.

Generell wird kritisiert, dass im Verteidigungsministerium nicht genügend Experten arbeiten, um solch große und komplizierte Verfahren einzuschätzen und zu bewerten. Und das sei mit ein Grund dafür, dass man in der Behörde auch den Überblick darüber verloren habe, mit welchen Beratern sie Verträge unterhält. Verteidigungsministerin von der Leyen hat in einer Sondersitzung des Verteidigungsausschusses bereits Fehler eingeräumt. Die Opposition, die ihrem Haus „Vetternwirtschaft“ und „gravierende Unregelmäßigkeiten“ vorwirft, fordert jedoch weitere Konsequenzen. (Sonja Behrens, Martin Ströder)

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