Außenwirtschaftsrecht

Vom Nischenthema zum potenziellen Dealbreaker

Jahrelang fristete das Außenwirtschaftsrecht in Wirtschaftskanzleien eher ein Nischendasein. Seit einigen Jahren wendet sich das Blatt. Insbesondere den internationalen Großkanzleien war die Beratung zum Außenwirtschaftsrecht lange Zeit nicht rentabel genug.

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Vergleichsweise wenige Sozietäten besetzten daher außenwirtschaftsrechtliche Themen wie Exportkontrolle und Sanktionsrecht oder Zollrecht und EU-Marktordnung. Noch weniger verfügten über hoch spezialisierte Teams, die die gesamte Bandbreite des Außenwirtschaftsrechts abdecken.

Spätestens aber seitdem die Bundesregierung die Bestimmungen zur Investitionskontrolle bei grenzüberschreitenden M&A-Deals sukzessive verschärft hat, steigt auch das Interesse der internationalen Großkanzleien am Außenwirtschaftsrecht. Denn mittlerweile kann eine mangelhafte Beratung zur Melde- und Genehmigungspflicht beim Bundeswirtschaftsministerium zum Dealbreaker werden – womit die Investitionskontrolle einen ähnlichen Stellenwert bekommt wie zuvor die kartellrechtliche Fusionskontrolle.

Zunehmend kritische Infrastrukturen

Insgesamt vier Mal seit 2017 weitete Deutschland die Regeln bei Direktinvestitionen aus dem Nicht-EU-Ausland aus – zuletzt 2021. So zählen immer mehr Industriezweige zu den kritischen Infrastrukturen, bei denen das Wirtschaftsministerium Beteiligungen von Investoren aus dem Nicht-EU-Ausland prüft und mitunter nicht oder nur unter Auflagen genehmigt. Wurde 2020 bereits die Gesundheitsbranche in die Liste der kritischen Infrastrukturen aufgenommen, kommen nun Zukunftstechnologien wie künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Robotik oder Cybersicherheit hinzu. Auch den Anteil, ab dem eine Beteiligung ausländischer Investoren in ein deutsches Unternehmen einer Genehmigung des Wirtschaftsministeriums bedarf, senkte der Gesetzgeber 2020 von vormals 25 Prozent auf 10 Prozent. 

Gleichzeitig sorgt der zum Jahresbeginn vollzogene Brexit mit dem Trade and Cooperation Agreement (TCA) in so mancher Exportabteilung für rauchende Köpfe. Auch die neue, im September in Kraft getretene Dual-Use-Verordnung führt zu mehr Beratungsbedarf bei den Mandanten. Sie regelt die Ausfuhr von Gütern, die auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können. Die Neuerungen umfassen nun auch Überwachungstechnologien, die in Drittländern zu Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden können.

Globale Lieferketten erfordern Sorgfaltspflichten

Wie abhängig die deutsche Wirtschaft von Importen und internationalen Lieferketten ist, zeigte zuletzt die Corona-Pandemie. Hierbei sorgt das jüngst beschlossene Sorgfaltspflichtengesetz für Unsicherheit, das die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt, auf Menschenrechte und Sozialstandards in ihren globalen Lieferketten zu achten.

All dies verleiht der Beratung zum Außenwirtschaftsrecht deutlichen Auftrieb. Dementsprechend rüsten die Kanzleien bei dem Thema zunehmend auf und investieren in den Aus- und Aufbau spezialisierter Teams. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Beratungszweigs hat die Redaktion des ,JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien‘ beschlossen, dem Außenwirtschaftsrecht – das nun lange Jahre mit dem Fokus auf Außenhandel und EU-Marktordnung im Verbund mit Vertrieb, Handel und Logistik stand – erstmals seit 2009 wieder ein eigenes Kapitel zu widmen.

Hier gelangen Sie zum Ranking im Außenwirtschaftsrecht, zur Kanzlei des Jahres hier.

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