Deutsch-niederländischer Schulterschluss

Vossius und Brinkhof bündeln ihr Geschäft vor dem UPC-Patentgericht

Die Patentkanzleien Brinkhof und Vossius & Partner bündeln ihr Geschäft mit Prozessen am Unified Patent Court (UPC) unter der Marke Vossius & Brinkhof UPC Litigators. Gemeinsam gründen die deutsche und die niederländische Kanzlei zudem ein Pariser Büro.

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Wenn es nach der niederländischen Kanzlei Brinkhof und der deutschen Kanzlei Vossius & Partner geht, wird Vossius & Brinkhof UPC Litigators die Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) in Zukunft entscheidend mitbestimmen. Beide Kanzleien gehören in ihren Ländern bereits zu den Marktführern. Sie bündeln künftig UPC-bezogenes Geschäft, bleiben ansonsten jedoch eigenständig.

Gemeinsame Teams, neue Mailadressen

Alle UPC-Angelegenheiten sollen künftig mit gemischten Teams bearbeitet werden. Neben einer gemeinsamen Marke haben sich die Kanzleien auch auf ein gemeinsames Marketing geeinigt, einschließlich eines gemeinsamen Logos, gemeinsamer E-Mail-Adressen und einer Website. In der Praxis werden die Anwälte beider Kanzleien immer an UPC-Fällen arbeiten. Brinkhof verfügt derzeit über 17 Anwälte, von denen einer eine Doppelqualifikation als Patentanwalt besitzt. Das Patentteam von Vossius besteht derzeit aus 55 Patentanwälten und 14 Rechtsanwälten.

„Mit dieser starken Kombination von zwei international renommierten Patentanwaltskanzleien können wir unseren Mandanten auch im neuen System einen erstklassigen Service bieten“, sagt Dr. Gerhard Hermann, Partner bei Vossius & Partner.

Richard Ebbink

Richard Ebbink, Seniorpartner bei Brinkhof, sagt: „Das neue System wird ein europäisches System sein, das auf seinen eigenen Regeln basiert. Die vorherrschende Sprache wird Englisch sein. Unsere gemeinsamen Unternehmen verfügen über die Erfahrung, die Sprachkenntnisse, die Breite und die Energie, um in einem solchen System zu arbeiten. Wir sind bereit dafür.“

Ein Büro in Paris

Künftig können europäische Patentanwälte, die eine Zusatzqualifikation in Prozessführung erworben haben, Verfahren vor dem UPC führen. Zudem gehen viele Experten davon aus, dass das UPC – anders als die deutschen Gerichte – Nichtigkeits- und Verletzungsklagen gemeinsam verhandeln wird. Dies bedeutet, dass die Zusammenarbeit von Patent- und Rechtsanwälten auf der beratenden Seite an Bedeutung gewinnen wird. Vossius & Brinkhof UPC Litigators wird eine solche Dienstleistung anbieten.

Mit Büros in Amsterdam, Düsseldorf und München ist die neue Kanzlei an wichtigen UPC-Standorten präsent. Darüber hinaus werden die beiden Kanzleien ein gemeinsames Büro in Paris speziell für UPC-Verfahren eröffnen. Die Zusammenarbeit überrascht viele im Markt nicht, da die beiden Kanzleien seit Langem eng kooperieren. Seit 2016 kursieren am Markt Gerüchte über einen bevorstehenden Zusammenschluss.

Derzeit positionieren sich immer mehr Kanzleien für das vermeintlich große Geschäft der UPC-Verfahren. So hat die IP-Kanzlei Carpmaels & Ransford kürzlich auch eine französische Anwältin zur Partnerin ernannt. Sie kann Verfahren vor dem UPC führen, und die europäischen Patentanwälte der Kanzlei sind ebenfalls befugt, Mandanten vor dem neuen Gericht zu vertreten.

Fusion oder loses Netzwerk? Was dazwischen!

Der Ansatz von Vossius und Brinkhof, die UPC-Aktivitäten unter einer Dachmarke zu bündeln und gleichzeitig national unabhängige Kanzleien zu bleiben, ist jedoch bislang einzigartig in Europa. Bislang haben europäische Anwaltskanzleien eher lose Kooperationen oder komplette Fusionen bevorzugt, wie etwa Hoyng ROKH Monegier, die zwischen 2015 und 2018 durch den Zusammenschluss von Hoyng in den Niederlanden, Reimann Osterrieth Köhler Haft in Deutschland und Véron & Associés in Frankreich entstanden ist. Alle drei Kanzleien gehörten zu diesem Zeitpunkt bereits zu den Marktführern in ihren Ländern. Die Kanzlei baute diese Position auf europäischer Ebene aus.

Das UPC soll im ersten Quartal 2023 den Betrieb aufnehmen. Es wird über den Rechtsstatus des neuen Einheitspatents sowie über europäische Patente entscheiden, deren Inhaber sich nicht der Gerichtsbarkeit des UPC entzogen haben. Das Gericht wird sich auch mit der Verletzung dieser Patente befassen.

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