VW-Abgasskandal

Aktionär reicht mit Tilp erste Anlegerklage in Deutschland ein

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In den USA läuft in Sachen 'Dieselgate' längst eine Klagewelle von Verbrauchern. Nun machen auch deutsche Aktionäre mobil: 20.000 Euro habe er mit seinen VW-Vorzugsaktien verloren, behauptet ein Anleger und reichte Klage vor dem LG Braunschweig ein. Er will den Erwerb rückabwickeln, anderenfalls soll VW den Kursdifferenzschaden begleichen. Der vergleichsweise kleine Fall könnte in einem milliardenschweren KapMuG-Verfahren münden.

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Andreas Tilp
Andreas Tilp

Inhaltlich geht es um die Frage, ob VW seine Anleger vollständig und korrekt informiert hat. VW hatte zugegeben, Abgaswerte in den USA mit einer verbotenen Software manipuliert zu haben. Dem Konzern drohen daher neben Klagen von Verbrauchern auch milliardenschwere Strafzahlungen.

Eine Frist zur Einigung mit dem klagenden Aktionär habe der VW Konzern reaktionslos verstreichen lassen, so Klägeranwalt Andreas Tilp aus gleichnamiger Kanzlei. Neben Ansprüchen aus Paragraf 37b des Wertpapierhandelsgesetzes will er auch „deliktische Ansprüche unterschiedlicher Art“ geltend machen und zwar jeweils für eigenständige Pflichtverletzungen von VW zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Kanzlei setzt dazu den Zeitraum zwischen dem 06. Juni 2008 und 17. September 2015 an. Schadensersatzberechtigt seien sowohl Anleger, die die Aktien bis zum 17. September 2015 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor veräußert hatten. Auch Schäden in Porsche-Aktien sowie Derivate auf VW-Aktien wie etwa Optionsscheine oder Zertifikate fallen laut Tilp unter die Schadensersatzpflicht.

Der Fall des ersten Klägers im Abgasskandal ist zwar klein – es geht letztlich um gerade einmal 200 VW-Aktien – doch die mögliche Schadensersatzsumme könnte immens werden: Es droht ein Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG), in dem zahlreiche geschädigte VW-Aktionäre sich hinter dem Musterkläger vereinen und gemeinsam mehrere Millionen, eventuell sogar einen Milliardenbetrag einklagen könnten.

Anwalt Tilp rasselt bereits die Säbel. „Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend private wie institutionelle Investoren, um die Durchführung des KapMuG-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zwingend zu erreichen“, sagte er. Die Kanzlei rechnet sich gute Chancen aus, in diesem Fall den Musterkläger zu vertreten.

Tilps Kanzlei ist für große KapMuG-Prozesse bekannt. So vertrat sie beispielsweise erfolgreich den Musterkläger im Verfahren um die Bank Hypo Real Estate (HRE) sowie den Kläger im Musterverfahren wegen Prospektfehlern beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom (DTAG) im Jahr 2000. 

Welche Kanzlei VW in den entsprechenden kapitalmarktrechtlichen Fragen zur Seite stehen wird, ist noch nicht bekannt. Für die umfassende interne rechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals hat der Autobauer die US-Kanzlei Jones Day beauftragt, der VW-Aufsichtsrat wird von Arqis beraten. Die Kanzlei soll, wie es heißt, vor allem hinsichtlich der Aufsichtsratspflichten bei Personalentscheidungen Hilfestellung geben. VW hat im Zuge des Abgasskandals bereits etwa ein Dutzend Mitarbeiter und Manager beurlaubt oder entlassen.

Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig „gegen Unbekannt“. Für Verwirrung sorgten dabei zwischenzeitlich die Auskünfte der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sich am Donnerstag für „Irritationen im Zusammenhang mit der VW-Affäre“ entschuldigt und klargestellt, dass es gegenwärtig kein „formelles Ermittlungsverfahren“ gegen den gerade erst zurückgetretenen VW-Chef Martin Winterkorn gebe. In einer Pressemitteilung vom Montag hieß es hingegen, die Staatsanwaltschaft habe „aufgrund von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren“ gegen Winterkorn eingeleitet.

 

 

 

 

 

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