Wechsel in Hamburg

Kapitalmarktrechtler verlässt Krohn

Der Bank- und Kapitalmarktrechtler Nikolaus Herzog von Oldenburg hat zum Februar seine bisherige Kanzlei Krohn in Hamburg verlassen. Der 52-Jährige schloss sich mit Philipp von Mettenheim (38) und Stephan Gautier (37) zu OMG Mettenheim Gautier zusammen.Von Mettenheim und Gautier sind seit zwei Jahren unter gemeinsamer Flagge tätig. Schwerpunkt der Kanzlei war bislang vor allem die presserechtliche Beratung von Unternehmen und Fonds. Zu ihren Mandanten gehören etwa Edeka, die Fundus-Gruppe und Walton International. Zudem werden sie auf Verlagsseite für die Finanzwelt GmbH tätig.

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„Mich hat vor allem die Arbeit in einer kleineren Einheit und die spezialisierte Ausrichtung auf den Kapitalanlagebereich gereizt“, sagte von Oldenburg, der bei Krohn die Bankrechtsabteilung leitete. Insbesondere auf diesem Gebiet will seine neue Kanzlei künftig Synergien schaffen.

Die drei Partner kennen sich bereits seit Jahren. Gautier hatte bereits bei Röhreke Remé von Werder (heute Remé) als Referendar bei von Oldenburg gearbeitet. Von Oldenburg war 2001 zu Krohn gewechselt.

Krohn will sich auf ihre profitablen Rechtsbereiche konzentrieren und insbesondere im Arbeits- sowie im Bau- und Architektenrecht weiter wachsen, so der Hamburger Partner Dr. Moritz Hagenmeyer. Die Einstellung weiterer Anwälte sei für dieses Jahr bereits geplant.

Im Gesellschaftsrecht hatte sich Krohn zuletzt mit Dr. Ulf Junge von Löhde Leo Schmidt-Hollburg Witte verstärkt.

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