Weniger Gerichte in Hessen

Autor/en
  • Catrin Behlau

Zum Jahreswechsel trat in Hessen das umstrittene Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen in Kraft: Die Amtsgerichte in Bad Arolsen, Rotenburg an der Fulda, Nidda, Schlüchtern und Usingen sowie die Arbeitsgerichte in Hanau, Bad Hersfeld, Limburg, Marburg und Wetzlar wurden in diesem Zusammenhang geschlossen.

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Die Zuständigkeiten dieser Gerichte wurden auf andere Standorte übertragen. Insgesamt mussten im Zuge der Standortschließungen 170 Mitarbeiter den Standort wechseln, entweder in die neu zuständigen Gerichte oder auf Wunsch an einen anderen Standort.

Damit reduziert sich die Zahl der Amtsgerichte in Hessen auf 41, die Zahl der Arbeitsgerichte auf 7. Mit der Reform erhofft sich das Justizministerium des Landes jährliche Einsparungen von rund 2,2 Millionen Euro. Durch natürliche Fluktuation sollen im Rahmen dieser Reform 22 Stellen von Richtern und Verwaltungsmitarbeitern wegfallen. Synergien sollen vor allem in der Verwaltung gehoben werden. Es besteht jedoch eine Vereinbarung mit der Arbeitsgerichtsbarkeit, in dieser Legislaturperiode dort keine Richterstellen abzubauen. Auch sollen nach Angaben des Ministeriums im selben Zeitraum keine weiteren Gerichte geschlossen werden.

Die Reform ist jedoch unter Richtern wie Anwälten in der Region umstritten. Kritiker bemängeln, dass nun insbesondere Arbeitnehmer weite Wege in Kauf nehmen müssen, um Rechtsschutz zu erhalten. Viele Menschen, besonders bei Verfahren um niedrige Beträge, würden unter diesen Umständen vor einer Geltendmachung ihres Rechts zurückschrecken. Unterstützer der Reform weisen dies jedoch zurück und heben insbesondere die Synergien hervor.

Derzeit beträgt der Etat des Justizressorts knapp eine Milliarde Euro pro Jahr. Neben der Schließung der Gerichte soll in einem davon losgelösten Projekt weiter gespart werden. So sollen durch Personalabbau in den nächsten vier Jahren rund 17 Millionen Euro eingespart werden. Dafür plant das Ministerium, in diesem Zeitraum von den knapp 15.000 Mitarbeitern in der Justiz 350 bis 400 abzubauen.

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