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Persönliche Gründe geben beide Seiten als Trennungsursache an. „Wir fühlen uns in der Kanzlei nicht mehr wohl“, so Dr. Holger Zuck. Der 45-jährige Anwalt wird in der neuen Kanzlei für Öffentliches Recht weiter im Beförderungsrecht und im Beamtenrecht tätig sein. Geplant ist eine Verstärkung mit einem dritten Öffentlich-Rechtler.