Zusammenschluss in Berlin

Müller-Wrede macht mit Beihilferechtlern gemeinsame Sache

Mit Gabriele Quardt (39) und Christoph von Donat (44) haben sich Anfang Februar zwei anerkannte Beihilferechtsspezialisten der Berliner Kanzlei Müller-Wrede & Partner angeschlossen. Beide hatten zuvor seit rund zehn Jahren gemeinsam die Beihilferechts-Boutique v. Donat + Quardt geführt.Im vergangenen Jahr vertraten sie beispielsweise das Bundeswirtschaftsministerium in einem Prozess beim Europäischen Gericht Erster Instanz um die Einführung des digitalen Fernsehens in Berlin-Brandenburg.

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Müller-Wrede-Namenspartner Malte Müller-Wrede dagegen ist vor allem im Bereich Vergaberecht bekannt. Seit einigen Jahren berät er etwa regelmäßig das Land Berlin bei Ausschreibungen. Mit den Neuzugängen wächst die Kanzlei auf insgesamt sechs Partner und zwölf Associates.

„Gerade bei komplexen Privatisierungs- und PPP-Projekten sind vergabe- und beihilferechtliche Fragestellungen untrennbar miteinander verknüpft“, sagte von Donat zum Hintergrund des Zusammenschlusses der beiden Kanzleien. „Nicht nur, dass in zunehmendem Maße eine Ausschreibungspflicht besteht, sondern es muss auch eine vergaberechtlich zulässige Inhouse-Vergabe beihilferechtlich abgesichert werden“, ergänzte Müller-Wrede.

Quardt ist Geschäftsführerin des angesehenen Berliner Gesprächskreises Beihilfe e.V., der 2002 von führenden deutschen Beihilferechtlern ins Leben gerufen wurde. Vorstandsmitglieder sind mit Dr. Michael Schütte (Howrey) sowie Dr. Thomas Jestaedt (Jones Day) zwei renommierte Beihilfe- und Europarechtspartner aus den jeweiligen Brüsseler Büros ihrer Kanzleien.

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