Kommentar

Das Berufsrecht wird kernsaniert

Es knirscht schon lange im Gebälk der sechzigjährigen BRAO. Inzwischen gleicht die Bundesrechtsanwaltsordnung einem Altbau, an den man im Laufe der Jahre hässliche Rollläden und billige Anbauten drangeflickt hat. Der lange erwartete Reformentwurf des Justizministeriums belässt es nicht bei kleinen Schönheitsreparaturen. Endlich nimmt das Berufsrecht neben Einzelanwälten auch Organisationen in den Blick.

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Es gibt Wirtschaftsanwälte, die ihren Gesetzgeber als geradezu feindselig empfinden. Zuletzt galt das Brexit-Geschehen vielen als Ausdruck von Missachtung ihrer Belange. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten blieb in Deutschland der Wunsch der Anwaltschaft nach einer Übergangsregelung für deutsche LLP-Gesellschaften bis heute ungehört.

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