Kommentar

Datenschutz und Sammelklagen ergeben explosive Mischung

Morgen beginnt eine neue Ära des Datenschutzes. Seit zwei Jahren läuft der Vorbereitungswahn auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), kaum ein Gesetz der vergangenen Jahre hatte so massive Auswirkungen für Unternehmen. Daneben zieht noch eine andere Gefahr am Horizont auf: die Musterfeststellungsklage. Daraus ergibt sich ein explosives Gemisch.

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Wenn das Gesetz dazu im Herbst in Kraft tritt, ergibt sich eine Kombination mit großer Sprengkraft. Denn kaum ein anderes Recht eignet sich besser zum Sammeln von Klagenden als der Datenschutz.

Wie schnell sich mehrere Zehntausend Nutzer für ihren Datenschutz mobilisieren lassen, zeigte sich zuletzt am Vorhaben des Internetaktivisten Max Schrems, Sammelklagen für Verbraucher europaweit salonfähig zu machen. Der österreichische Jurist brachte für seine Sammelklage gegen Facebook rund 25.000 Personen hinter sich. Der EuGH erklärte es aber später für unzulässig, dass andere Verbraucher ihm ihre Rechte abtraten.

Mit der geplanten Musterfeststellungsklage wächst der Datenschutz in Deutschland zum Verbraucherrecht heran. Die klagebefugten Verbände stehen in den Startlöchern. Dieses Rechtsinstrument, gekoppelt mit den verschärften Ansprüchen aus der DSGVO, kann zu einer explosiven Mischung für Unternehmen werden. Denn in der Summe können die Schadensersatzansprüche in die Höhe schießen.

Zwar rechnet niemand damit, dass die Datenschutzbehörden ab Tag eins nach Inkrafttreten der DSGVO einen Feldzug quer durch die Republik starten und flächendeckend Bußgelder verhängen. Doch wenn etwas schiefgeht, dann tut es richtig weh. Und ganz nebenbei steigt der Druck weiter. (Anika Verfürth)

Mehr darüber, wie kollektiver Rechtsschutz den Markt verändern wird, lesen Sie im aktuellen JUVE Rechtsmarkt 6, der morgen erscheint. Die Konfliktlösung-Spezialausgabe widmet sich dem Thema Sammelklagen.

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