Simon Dodds, Sitz in London, Brite, seit 1999 bei der Bank, war der ewige Zweite hinter dem General Counsel Richard Walker. An dem globalen Rechtschef aus den USA hatten sich vor allem die Behörden bisher kräftig gerieben. Doch Dodds war immerhin britischer Chefjurist, als nach den Untersuchungen der Aufsichtsbehörden in London die Banker aus dem Ruder liefen. Die jetzige Beförderung könnte daher Anlass sein, Dodds und seiner Arbeit mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Ganz gleich, wie unbescholten der Brite im Hinblick auf der Verfehlungen der Vergangenheit sein mag: Man meint, die Kritik der Finanzaufsicht BaFin an Deutschlands größter Bank schon jetzt zu hören: Es sei ein halbherziger Neustart – ein ernst gemeinter Kulturwandel sehe anders aus. Andere Unternehmen haben in jüngerer Vergangenheit nicht ohne Grund nach Krisen und Skandalen auch die zentralen Rechtsposten mit Kräften besetzt, die sie von extern geholt haben.
Die Deutsche Bank hätte diese Option jetzt durchaus auch gehabt und Christoph von Dryander zur Not jemanden zur Seite stellen können, der erst nach den Skandalen kam. Sie hat sich dennoch anders entschieden und begibt sich in die Gefahr, nach den vielen Fehlern der Vergangenheit einen weiteren zu begehen. Denn womöglich wird der neuen Rechtsabteilungs-Doppelspitze ein ähnliches Ende beschieden sein wie dem einstigen Vorstandsduo.