Kommentar

Die Insolvenz-Big-Five sind da

Fusionen unter Insolvenzkanzleien haben bis dato eine niedrige Erfolgsquote. Zu oft sind Verwalter damit gescheitert, ihre Kanzleien zusammenzuführen. Synergieeffekte existierten nur auf dem Papier, und meistens standen auch die Egos der Führungsspitzen im Weg. Doch den Egotrip kann sich die Insolvenzbranche nicht mehr leisten. Das beweist die Fusion von hww und Hermann.

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Vor allem die Verwalter, Herrscher auf Zeit über Konzerne und Tausende von Arbeitnehmern, müssen sich über die Zukunft ihrer eigenen Arbeitnehmer Sorgen machen: Das Reformgesetz ESUG hat die Quelle der gerichtlichen Bestellungen umgeleitet zu den Gläubigern, und die solide deutsche Wirtschaftsentwicklung hat Pleiten ebenso verhindert wie das billige Geld von Gnaden der EZB.

Die Wertschöpfungskette im Insolvenzrecht fing für viele Kanzleien erst mit der Bestellung eines vorläufigen Verwalters an. Jetzt ist es anders, in vielerlei Hinsicht: Unternehmen und Gläubiger suchen mit Beratern Wege aus der Krise. Falls doch Insolvenz angemeldet werden muss, wird das Verfahren gesteuert, der Gerichtsort und die personelle Besetzung der Schlüsselstellen nicht dem Zufall überlassen. Und mit einem Insolvenzplan und parallelem Verkaufsprozess können die Interessengruppen so lange zweigleisig fahren, bis der Erlös optimiert ist.

Der Zusammenschluss aus hww Hermann Wienberg Wilhelm wird auf der gesamten Zeitskala von Krise und Sanierung aktiv sein. Das muss für die Wettbewerber kein Vorbild sein. Aber die neue Größe beeindruckt. Jetzt gehen pro Jahr beinahe 1.500 Unternehmensinsolvenzen an gerade einmal fünf Kanzleien: Schultze & Braun, White & Case, Brinkmann & Partner, Pluta und eben hww. Der Konzentrationsprozess lässt sich nicht mehr aufhalten – im deutschen Insolvenzrecht sind so etwas wie die Big-Five entstanden.

 

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