Kommentar

Diskussion um den Status

Die Einheit der Anwaltschaft ist eine Illusion. Die Diskussionen nach den Rentenurteilen des BSG haben den Graben, der sich durch die BRAK zieht, für jedermann sichtbar gemacht: München, Brandenburg, die Frankfurter Kammerversammlung und der Vorstand der Kölner Kammer haben sich für eine berufsrechtliche Lösung zugunsten der Syndizi ausgesprochen. Rechnet man die Syndikusanwälte und ihre Unterstützer in anderen Kammern hinzu, dürfte eine Mehrheit locker zusammenkommen.

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Doch Urabstimmungen gibt es nicht. Stattdessen manövrieren die Kammerfunktionäre die Institution ins Abseits. Die Kammer ist auf dem besten Weg, ihre Deutungshoheit zu verlieren und sich politisch zu einer Fußnote zum machen.

Ihre Deutungshoheit will sie in die Hände von Privatunternehmen legen. Man staunt. Ausgerechnet diejenigen, die gerade der Grund dafür sind, dass Syndizi nicht so unabhängig sind wie der niedergelassene Anwalt sollen festlegen, wer Anwalt ist?

Aus Angst vor Wettbewerb und Einbußen bei der Rente opfert die Kammer so einen fundamentalen Teil der Selbstverwaltung. Wer nur noch darüber entscheiden will, wann Robenpflicht herrscht, wird künftig auch von der Politik kaum ernst genommen werden. Erst recht nicht, wenn mit dem Austritt der Syndizi das politische Gewicht um einige 10.000 Wählerstimmen schrumpft.

Dass Heiko Maas sein Papier beim DAV vorstellte und nicht bei der BRAK, spricht Bände – ein Rückzug in den Schmollwinkel ist da wohl kaum die richtige Reaktion. Es geht nicht darum einzuknicken, aber um die Beteiligung an einem konstruktiven und an die Realität des 21. Jahrhunderts angepassten Dialog.

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