Kommentar

Inhouseabteilungen müssen sich bei Bewerbern mehr ins Zeug legen

Die aktuelle azur-Bewerberumfrage zeichnet ein deutliches Bild: Eine Inhouse- statt einer Associatekarriere kommt nur noch für eine kleine Minderheit der Nachwuchsjuristen infrage. Gerade einmal zehn Prozent wollen ihre Juristenkarriere in einer Rechtsabteilung beginnen, halb so viele wie vor ein paar Jahren.

Teilen Sie unseren Beitrag

Bisher stört das die meisten Unternehmen nicht weiter. Nach einigen Jahren als Associate scheiden genügend gut ausgebildete, leistungsbereite Anwälte aus den Kanzleien aus, um den Personalbedarf ihrer Rechtsabteilungen zu decken.

Doch die Fallhöhe für diese Kandidaten ist mit den Jahren nicht eben geringer geworden. Die jüngste Gehaltsoffensive der Kanzleien hat den finanziellen Abstand abermals vergrößert. Und auch in die Fortbildungsangebote investieren viele Kanzleien seit Jahren massiv, während sich die Rechtsabteilungen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – mit Flickwerk begnügen. Dasselbe gilt für die sogenannten ‚soften‘ Faktoren wie Betriebsklima oder offene Kommunikation: Die wenigsten Inhouseteams können damit punkten, vom Engagement für Praktikanten und Referendare ganz zu schweigen.

Bleibt die Work-Life-Balance als einziger echter Wettbewerbsvorteil im Bewerber­markt. Doch hier bieten die Rechtsabteilungen fast durchweg weniger Flexibilität als der öffentliche Dienst. Auf Dauer dürfte darum auch diese Stärke nicht ausreichen, um genug motivierte Berufs- oder Quereinsteiger zu locken. Ganz abgesehen von der Frage, ob sich die Rechtsabteilungen wirklich vor allem als Lifestyle-Adresse positionieren wollen – und können. Denn faktisch arbeiten viele Inhouseteams auf Augenhöhe und oft mit ähnlich hoher  Auslastung wie die Kollegen in den großen Wirtschaftskanzleien. Die Inhouseverantwortlichen werden sich etwas einfallen lassen müssen, um nicht schon bald zwischen allen Stühlen zu sitzen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema