Kommentar

Mandatieren abseits des Panels – eine Gratwanderung

Inzwischen gibt es kaum noch einen Konzern, der nicht in einem aufwändigen Auswahlprozess Rechtsberater für einen längeren Zeitraum verpflichtet hat. Das Ziel solcher Panels: Kosten senken und langfristige, vertrauensvolle Beziehungen aufbauen. So weit, so sinnvoll. Sinnvoll ist es aber auch, eine Hintertür offen zu lassen, um Mandate außerhalb der Riege der Erwählten vergeben zu können.

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Doch der Grat, auf dem sich die Unternehmensjuristen bewegen, ist schmal. Jede Abweichung vom Panel – selbst wenn sie in bestimmten Fällen nachvollziehbar ist – treibt die Kosten der Unternehmen, frustriert die Panelkanzleien und stellt im schlimmsten Fall das Konzept an sich in Frage. Denn die Abweichung bestärkt die Kanzleien in ihrem Glauben, eine Sonderstellung innerhalb der Dienstleistungsbranche zu genießen.

Viele meinen immer noch, sie hätten es nicht nötig, sich dem Wettbewerb auch über Kosten zu stellen. Gerade das aktuelle Umfeld mit einem aktiven Transaktionsmarkt und zunehmenden Rechtsrisiken führt zu einer gewissen Goldgräberstimmung. Inzwischen werden daher Stimmen aus Kanzleien wieder lauter, die verkünden, man beteilige sich nicht oder nur in Ausnahmefällen an Ausschreibungen. Der Mandant käme ja, wenn es kritisch oder teuer wird, auch so. Das ist die denkbar schlechteste Verhandlungsposition für alle Unternehmensjuristen. 

Deshalb ist es für die Syndizi heute wichtiger denn je, ihre Vorstellungen auch durchzusetzen. Dass E.on nun innerhalb ihres etablierten Panels ebenfalls ausschreiben will, um Kosten zu optimieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

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