Kommentar

Wahlbeobachter

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  • JUVE

Die BGH-Anwaltschaft ist ein Quasi-Monopol. Das kann man, wie Volker Römermann, schlecht finden, oder nicht. Der bekannte Berufsrechtler, der gegen seine Nicht-Auswahl als BGH-Anwalt klagt, stellt der geschlossenen Gesellschaft in Karlsruhe unangenehme Fragen: Stellt das aktuelle Auswahlverfahren sicher, dass auch wirklich die Besten in Karlsruhe arbeiten?

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Die Gemeinschaft in Karlsruhe gilt als sehr eng – und pflegt dieses Bild auch. Besonderes Misstrauen erregt es da, wenn ausgerechnet Bewerber aus der Mitte bestehender BGH-Kanzleien erfolgreich sind. Schließlich sichern diese letztlich auch den wirtschaftlichen Fortbestand ihrer Ziehkanzlei. Für Kritiker ist das geradezu eine Einladung, die Objektivität der Auswahl angesichts der Zusammensetzung der Wahlkommission infrage zu stellen. Damit macht der BGH die eigenen Mitarbeiter angreifbarer, als es sein müsste.

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