Klar ist: Der Einsatz der neuen technischen Möglichkeiten ist kein Selbstzweck. Wer einfach nur neue Software kauft, um den Digitalisierungstrend nicht zu verpassen, hat nichts gewonnen. Im Gegenteil: Der Einsatz von Legal Tech bedeutet einen nicht unerheblichen Investitionsaufwand. Er sollte nicht überstürzt, sondern gut überlegt sein.
Bevor General Counsel also einen Blick auf das Angebot an Legal Tech-Lösungen werfen, sollten sie ihre aktuelle Situation genau analysieren – und auf dieser Grundlage Ziele für die Zukunft definieren. Beispiel: Der Mandatierungsprozess soll effizienter werden. Oder: Der interne Mandant soll sich bei Standardfragen selbst helfen können. Das kostet Zeit. Aber so viel Zeit muss sein. Erst dann kommt Legal Tech ins Spiel.
Im Idealfall übernehmen ein oder mehrere Personen die Verantwortung für die Digitalisierung der Rechtsabteilung. Sie durchsuchen den Legal Tech-Markt nach Angeboten, die genau zu ihren zuvor definierten Zielen passen. Bleibt die Suche erfolglos, kann es effektiver sein, eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln zu lassen als eine vorgefertigte, aber suboptimale Software einzukaufen. Auch das kostet Zeit. Aber die zahlt sich am Ende aus – durch effizientere Prozesse oder zufriedenere Mandanten. Panik nicht.