Haarmann verliert Öffentlichrechtler

Autor/en
  • JUVE

Zum Juli 2003 hat Sozius Dr. Lutz Krahnefeld (40) Haarmann Hemmelrath in Hamburg verlassen, um sich in eigener Kanzlei selbstständig zu machen.Krahnefeld ist nach Dr. Franz-Josef Schöne, der 2002 zu Simmons & Simmons gewechselt war, bereits der zweite Öffentlichrechtler, der innerhalb von 18 Monaten der Kanzlei den Rücken kehrt. Im Gegenzug wird ein Öffentlichrechtler von Hengeler Mueller im Haarmann-Büro in Düsseldorf anfangen.

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Da das öffentliche Recht kein Kerngebiet bei Haarmann Hemmelrath sei, habe es innerhalb der Kanzlei Akzeptanz- und Entwicklungsprobleme gegeben, erläuterte Krahnefeld die Hintergründe.

Diese Probleme seien nicht aus der mangelnden persönlichen Kooperationsfähigkeit seiner Partner entstanden, sondern wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschuldet. „Der Kostendruck war zu hoch“, sagte Krahnefeld.

Sein ursprüngliches Motiv für den Eintritt in die multidisziplinäre Kanzlei sei die Ergänzung seines Schwerpunktes durch andere Rechtsgebiete, insbesondere Gesellschaftsrecht, gewesen. Die erhofften Vorteile aus einer Kombination hätten allerdings nicht die wirtschaftlichen Nachteile überwogen. So hatte auch schon das Berliner Energierechtsteam argumentiert, das Haarmann Hemmelrath Ende des vergangenen Jahres verließ.

Krahnefeld gibt dem Aufbau einer eigenen Boutique den Vorzug vor einem Kanzleiwechsel. Sein Partner wird Peter Köchling, den Krahnefeld aus gemeinsamer Berufstätigkeit bei der Umweltberatungsgesellschaft BFUB kennt. Unter dem Namen Köchling & Krahnefeld will sich die neue Kanzlei auf die Schwerpunkte Privatisierungen, Vergabe- und Umweltrecht spezialisieren.

„Norddeutschland ist ein attraktiver Markt, den wir mit unseren zahlreichen Kontakten erfolgreich besetzen wollen“, sagte Krahnefeld. Noch in diesem Jahr soll ein weiterer Kollege eingestellt werden. Beim Gesellschafts- und Steuerrecht wollen die Kanzleigründer mit anderen Kanzleien kooperieren, möglicherweise auch weiter mit Haarmann Hemmelrath.

Dass mit Haarmann ausgerechnet eine deutsche Kanzlei mit einer für manche Partner offenbar unannehmbar hohen Kostenquote arbeitet, erklären Branchenkenner mit den hohen Investitionen der letzten Jahre. Immerhin unterhält Haarmann Hemmelrath 14 Auslandsbüros. Da die Sozietät weder mit Briten noch Amerikanern fusioniert hat, unterliegt sie jedenfalls nicht den aus höheren Gesamtkosten herrührenden und von Mandanten vielfach kritisierten Anpassungszwängen im Honorar.

Anders als der Bereich Energierecht soll das öffentliche Recht bei Haarmann aber nicht eingestellt werden. Schon zum September steht daher ein – bislang nicht benannter – Associate von Hengeler Mueller bereit, um als leitender Partner die Abteilung „Public Law“ zu übernehmen. Diese soll von Düsseldorf aus auch die Standorte Berlin und Hamburg mitbetreuen. „Öffentliches Recht wird auch in Zukunft zum Beratungsspektrum gehören“, erklärte Dr. Udo Henkel aus dem Hamburger Büro.

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