Haarmann gegen Werhahn

Richter mahnt „ernsthafte Verhandlungen“ an

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  • JUVE

Die in Liquidation befindliche Kanzlei Haarmann Hemmelrath und der Mischkonzern Werhahn wollen erneut in Vergleichsverhandlungen treten. Dies beschlossen die Parteien am Dienstag nach etwa einstündiger Erörterung vor dem Landgericht Düsseldorf. Hintergrund der Verfahrens ist der Vorwurf von Haarmann Hemmelrath, eine Schadensersatzklage Werhahns habe wesentlich zum Niedergang der Kanzlei beigetragen (Vierte Runde bei Haarmann gegen Hemmelrath ).

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Im Erörterungstermin wurde schnell klar, dass neben der Höhe des Anspruchs vor allem die an eine gütliche Einigung geknüpften Bedingungen ein Knackpunkt sind und bleiben werden. Für Werhahn ist insbesondere wichtig, durch eine Zahlung sämtliche potenziellen weiteren Forderungen von Ex-Haarmann-Partnern und Gläubigern der Kanzlei auszuschließen.

In ruhigem Ton, aber mit deutlich verhärteten Fronten hatten beide Parteien zuvor nochmals über die gescheiterten Verhandlungen und die Bedingungen einer gütlichen Einigung gesprochen.

Als das Gericht nach kurzer Beratung zunächst eine Vergleichssumme von rund sieben Millionen Euro nahegelegt hatte, schien es zunächst, als könnten sich die Parteien nicht zu weiteren Gesprächen durchringen. Dann ließen sich sowohl Werhahn als auch Detlef Olufs – stellvertretend für Haarmann Hemmelrath – nach kurzer Besprechung mit einigen anwesenden Ex-Haarmann-Partnern auf erneute Verhandlungen ein.

„Wir sollten am Schluss nochmal klar stellen, dass das Gericht davon ausgeht, dass die Vergleichsverhandlungen auch ernsthaft geführt werden“, ermahnte der Vorsitzende Richter Rainald Rambo abschließend beide Parteien. Bereits seit einem knappen Jahr verhandeln beide Seiten immer wieder über eine Einigung.

Scheitern die Gespräche erneut, könnte das Landgericht Düsseldorf schon im März einen ersten Verhandlungstermin ansetzen.

Für Werhahn ist weiterhin der Frankfurter Hengeler Mueller-Partner Dr. Markus Meier, für Olufs/HHP Siegmann & Kollegen in der Sache tätig.

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