Hengeler war von Beginn an eine der am höchsten gehandelten Kanzleien für die Aufarbeitung des inzwischen als verfassungswidrig eingestuften EnBW-Einstiegs des Landes. Insbesondere der Frankfurter Partners Dr. Markus Meier kursierte unter Marktbeobachtern schnell als Kandidat für externe Unterstützung. Meier bringt durch seine Arbeit in dem nervenaufreibenden, jahrelangen Haftungsprozess zwischen der ehemaligen Kanzlei Haarmann Hemmelrath und der Düsseldorfer Werhahn-Gruppe nahezu ideale Voraussetzungen und große Erfahrung mit, was ihn für alle Beteiligten als externen Ratgeber interessant gemacht haben dürfte. Morgan Stanley soll sich seine Dienste bereits vor Längerem gesichert haben, als sich abzeichnete, dass auch ihre Rolle als maßgebliche Bankenberaterin bei dem Deal hinterfragt werden würde.
Dass Hengeler aufseiten des Landes möglicherweise gegen Gleiss Lutz vorgehen würde, galt von Beginn an als unwahrscheinlich, jedoch wurde Hengeler auch als Gleiss-Beraterin gehandelt. Gleiss hat ihre rechtliche Beratung bei dem Deal vor Wochen bereits intern geprüft und sieht keine Ansprüche gegen sich. Für eine Einzelfrage in dem Komplex hat die Kanzlei nach JUVE-Informationen zudem eine Zweitmeinung bei Clifford Chance eingeholt. Ob und inwieweit Clifford für Gleiss darüber hinaus auch in größerem Umfang tätig werden könnte, ist derzeit noch nicht klar.
So hat das Land zwar verlauten lassen, Haftungsansprüche gegen Gleiss Lutz zu prüfen, doch hat es dafür nach JUVE-Informationen noch immer keine externe Beraterin gefunden. Bekannt ist, dass das Wirtschafts- und Finanzministerium mindestens bei Hengeler, White & Case und einer anglo-amerikanischen Großkanzlei angefragt hat. Letztere winkte umgehend ab, auch Hengeler schied durch die Arbeit für Morgan Stanley aus. Ob das Land White & Case als Beraterin gewinnen kann, bleibt fraglich. Der Druck auf das Land steigt in jedem Fall weiter, schließlich ist seit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs inzwischen mehr als ein Monat vergangen. Zudem will der Landesrechnungshof prüfen, ob vor dem Ankauf der EnBW-Anteile überhaupt ein ordnungsgemäßes rechtliches und wirtschaftliches Bewertungsverfahren stattgefunden hat. (René Bender, Ulrike Barth, Volker Votsmeier)