Nach 28 Jahren

Widmaier verlässt Karlsruhe

Einer der renommiertesten Anwälte für strafrechtliche Revisionen und Verfassungsbeschwerden, Prof. Dr. Gunter Widmaier (73), verlässt Karlsruhe Anfang September gemeinsam mit seinem jüngeren Kollegen Dr. Ali Norouzi (35) und geht nach Berlin.

Teilen Sie unseren Beitrag
Gunter Widmaier
Gunter Widmaier

Widmaier gilt als exzellent vernetzt in der Karlsruher Anwalts- und Richterszene. Bis 2006 war er zudem Vorsitzender des Strafrechtsausschusses der BRAK. Zuletzt stand er vor dem BGH unter anderem dem Waffenlobbyisten Karl-Heinz Schreiber zur Seite und erreichte die Aufhebung des Instanzurteils (mehr…). Auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Berechnung eines Untreueschadens vor dem BGH war er involviert (mehr…).

Die Initiative zu dem Umzug soll von Norouzi ausgegangen sein. Widmaier ist seit 1984 in Karlsruhe tätig, davon lange Jahre als Namenspartner von Redeker Sellner Dahs & Widmaiser. 2010 löste sich das Büro dann von Redeker und firmiert seitdem unter Widmaier Norouzi.

Widmaier und Norouzi begründeten den Umzug nach Berlin mit der veränderten Praxis in Revisionsverfahren. Zu Beginn seiner Laufbahn, so Widmaier, habe es mehrere mündliche Revisionsverhandlungen pro Woche gegeben. Heute seien derartige Verhandlungen rar geworden, zumeist werde die Revision im schriftlichen Verfahren erledigt. Einer der BGH-Strafsenate residiert zudem inzwischen in Leipzig. Kanzleien wie Hamm oder Kempf & Dannenfeldt in Frankfurt zeigen seit Jahren, dass eine Präsenz in Karlsruhe in der Tat nicht vonnöten ist, um wichtige Revisionen durchzufechten.

Ali Norouzi
Ali Norouzi

Berlin betrachten die beiden als idealen Standort für die weitere Öffnung der Kanzlei und um auch die beratende Tätigkeit zu intensivieren. Schon jetzt unterstützt Widmaier Anwaltskollegen in Instanzverfahren mit revisionsrechtlicher und -taktischer Erfahrung. Zudem ist Berlin nach wie vor mit anerkannten Strafrechtlern eher spärlich besetzt.

Tatsächlich wären derartige Pläne von Karlsruhe aus wohl kaum zu verwirklichen. Hinzu kommt, dass gerade die dortige Präsenz den Eindruck vermittelt, die Kanzlei widme sich ausschließlich dem Revisionsrecht. Dies ist aber faktisch nicht der Fall.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.