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Der verursachte Schaden im Rahmen des Untreue-Tatbestands muss künftig genauer benannt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Damit können fünf ehemalige Vorstandsmitglieder der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank um den Ex-CDU-Politiker Klaus-Rüdiger Landowsky vorerst aufatmen.