Arbeitsrecht

Arnecke Siebold gewinnt Partnerin von Bouchon

Autor/en
  • Catrin Behlau

Annette Knoth verstärkt seit November als Partnerin die Arbeitsrechtspraxis von Arnecke Siebold in Frankfurt. Die 40-Jährige kam von der Frankfurter Kanzlei Bouchon & Partner, wo sie seit 2009 ebenfalls als Partnerin tätig gewesen war.

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Knoth war insgesamt nur rund ein Jahr bei der auf Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Frankfurter Kanzlei Bouchon tätig gewesen (mehr…). Vor ihrem Wechsel dorthin arbeitete sie rund zehn Jahre bei Gaedertz beziehungsweise deren Nachfolgesozietät Mayer Brown, dort zuletzt als Counsel.

„Zu einigen Anwälten von Arnecke Siebold hatte ich aufgrund unserer gemeinsamen Zeit bei Mayer Brown noch gute Kontakte“, sagte Knoth. „Die Kanzlei bietet mir eine hervorragende Plattform, für internationale Mandanten tätig zu sein und meine Erfahrungen in der transaktionsbegleitenden Beratung einzubringen, die ich bei Arnecke Siebold weiter ausbauen möchte.“ Knoth berät und vertritt ihre Mandanten, darunter nationale und internationale Unternehmen sowie Vorstände, im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht. Außerdem besitzt sie Erfahrung in der transaktionsbegleitenden arbeitsrechtlichen Beratung, der Post-Merger-Integration und bei Restrukturierungsmaßnahmen.

„Wir freuen uns, mit Frau Knoth eine auch im internationalen Geschäft sehr erfahrene Kollegin gewonnen zu haben“, sagte Namenspartner Michael Siebold. Er sei überzeugt, dass sie mit ihrem Team diesen Bereich weiter ausbauen wird. Mit Knoth sind nunmehr sechs Anwälte bei Arnecke Siebold im Arbeitsrecht tätig, davon drei Partner. In diesem Jahr hatte die Praxisgruppe der Kanzlei bereits zwei Abgänge auf Partnerebene verzeichnet: Im Mai war Dr. Dede Kaya zu Graf von Westphalen gewechselt (mehr…). Zwei Monate später hatte der Arbeitsrechtspartner Dr. Joachim Wichert zusammen mit Dr. Joachim Hund-von Hagen die Kanzlei Aclanz (mehr…) gegründet, kurz darauf hatte eine Associate die Kanzlei verlassen.

Knoth ist nicht die erste Anwältin, die zuvor auch bei Mayer Brown tätig war: Immer wieder wechselten in der jüngeren Vergangenheit ehemalige Anwälte der US-Kanzlei zu Arnecke Siebold, zum Beispiel Anfang 2009 der Frankfurter Gesellschaftsrechtler Bernd Thalmann (mehr…). Auch in den Jahren zuvor hatte es mehrere Zugänge von Mayer Brown zu Arnecke Siebold gegeben (mehr…).

Die Ende 2008 gegründete Kanzlei Bouchon & Partner besteht nunmehr aus acht Berufsträgern, davon fünf Partner. Nach dem Weggang von Annette Knoth wird das Arbeitsrecht vorübergehend wieder von Gesellschaftsrechts-Partner Ralf Sauer betreut, der bereits vor ihrem Zugang im Arbeitsrecht beraten hat. Die Kanzlei möchte die Vakanz bald wieder besetzen. (Catrin Behlau) 

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