Juve Plus Patentstreit

Lovells und Reimann Osterrieth erringen Teilerfolg für BlackBerry-Hersteller und T-Mobile

Einen vorläufigen Rückschlag hat InPro Licensing S.à r.l. bei dem Versuch erlitten, den BlackBerry-Hersteller Research In Motion (RIM) und T-Mobile wegen Patentverletzung zur Lizenznahme zu zwingen. Das Bundespatentgericht in München gab Ende Januar zwei Nichtigkeitsklagen von RIM und der Deutschen Telekom AG gegen das europäische Klagepatent von InPro statt. Nur wenige Tage später erklärte auch der britische Highcourt den englischen Teil des Patents für nichtig. Beide Gerichte sind der Auffassung, das InPro-Patent sei zu Unrecht erteilt worden. Damit sind die Aussichten für die luxemburgische Verwertungsgesellschaft InPro vorerst gesunken, dass der größte deutsche Mobilfunkbetreiber wegen Patentverletzung verurteilt wird.

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InPro hatte T-Mobile im Dezember 2004 vor dem Düsseldorfer Landgericht verklagt, durch den Vertrieb von BlackBerrys ein europäisches Patent auf mobiles Web-Browsing zu verletzen. In der Regel ist das Ziel von Verwertungsgesellschaften, die beklagten Unternehmen zur Lizenznahme zu bewegen. In Folge trat RIM, Herstellerin der BlackBerrys, dem Streit bei. Gemeinsam mit der T-Mobile-Konzernmutter Deutsche Telekom AG (DTAG) ging sie zur Gegenoffensive über und reichte beim Bundespatentgericht in München Klage auf Nichtigkeit des deutschen Teils des InPro-Patents ein. Parallel nahm RIM die Luxemburger im Mai 2005 auch in England wegen der Nichtigkeit des englischen Teils des Klagepatents in Anspruch.

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