Der Prospekt des VIP 4-Fonds ist fehlerhaft, weil die konkreten Zahlungsflüsse nicht ausreichend dargestellt wurden. Diese Prospektfehler hätte die Commerzbank im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung erkennen müssen, urteilte das Münchner Oberlandesgericht in der mündlichen Verhandlung. Das Landgericht München muss sich nun erneut mit der Klage einer Anlegerin befassen, die über die Commerzbank Anteile an dem VIP Medienfonds 4 erworben hatte. Das OLG München gab der Berufung der Anlegerin statt und hob das klageabweisende Urteil des Landgerichts auf. In der mündlichen Verhandlung bemängelte das OLG außerdem mit Verfahrensfehler des Landgerichts. Eine schriftliche Urteilsbegründung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Inhouse (Frankfurt): Dr. Gudrun Dietz – aus dem Markt bekannt
Oberlandesgericht München, 5. Zivilsenat
Guido Kotschy (Vorsitzender Richter)
Die beteiligten Anwälte haben sich im Laufe des Verfahrens nicht geändert: Aderhold-Partner Haas hat die Commerzbank bereits vor dem Landgericht München vertreten, damals noch als Counsel bei Linklaters. Die Kanzlei Kälberer & Tittel vertritt zahreiche VIP Medienfonds-Anleger in verschiedenen noch anhängigen Verfahren.
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