Juve Plus Eine verfahrene Statistik

Gleiss Lutz und Freshfields kämpfen seit der Übernahme der HVB durch Unicredit gegen eine Armada von Aktionären

Autor/en
  • JUVE

Statistisch ist es ein Verfahren. Tatsächlich sprengt die Masse der Prozesse, die auf die Übernahme der HVB durch Unicredit folgen, inzwischen jeden Rahmen: So sind es allein 126 Kläger, denen sich die HVB in dem Freigabeverfahren wegen des beschlossenen Squeeze-out gegenübersieht. Ein Verfahren, in dem Ende April die Banken einen Etappensieg vor dem Landgericht München errungen haben. Nachdem die italienische Großbank Unicredit die HVB im Jahr 2005 mehrheitlich übernommen hatte, hält sie nun 95 Prozent an dem Bankhaus. Sie forderte die Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre von der HVB wie beschlossen auf der Hauptversammlung (HV) im Juni 2007. In weiteren Verfahren klagen dagegen über 120 Anleger mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Diese Klagen könnten aber nur bei Erfolgsaussichten die Eintragung in das Handelsregister verhindern. Das LG München erklärte sie in dem gegenwärtigen Verfahren jedoch für „offensichtlich unbegründet“ – und konnte sich einer gewissen Ironie in der schon launisch anmutenden Presseerklärung nicht erwehren. „Die Anfechtungskläger erwiesen sich als ebenso einfallsreich wie findig“, heißt es dort, und weiter: „Ja, und dann war da noch die Sache mit der kleinen Prellmarke an der großen Fußzehe eines Aktionärs; man glaubt ja gar nicht, was auf einer Hauptversammlung alles passieren kann.“

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.