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Gegen diese Entscheidungen richtete sich Vattenfall zunächst mit Beschwerden vor den Oberlandesgerichten. Der BGH als letzte Instanz bestätigte die Ansicht der Regulierungsbehörden nun weitestgehend. Durch die Entscheidung reduziert sich der für den nächsten Genehmigungszeitraum anzusetzende Betrag für die Netzdurchleitung um rund 50 Millionen Euro. Diesen Betrag muss Vattenfall an seine Konkurrenten zurückzahlen.