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EuGH gegen Anwaltsprivileg für Syndizi

Jedenfalls im Kartellrecht ist unternehmensinterner Schriftverkehr zwischen Syndikusanwalt und anderen Personen im Unternehmen nicht durch das Anwaltsprivileg geschützt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und beendete damit einen seit Jahren ausgetragenen Streit.

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Zumindest im Kartellrecht ist unternehmensinterner Schriftverkehr zwischen Syndikusanwalt und anderen Personen im Unternehmen nicht durch das Anwaltsprivileg geschützt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und beendete damit einen seit Jahren ausgetragenen Streit.

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