Juve Plus Streit um Kölnmesse

CBH und Kapellmann auch in zweiter Instanz siegreich

Die Grundstücksgesellschaft Köln Messe (GKM), hinter der der Immobilienfonds Oppenheim-Esch steht, kann nicht per Urkundsprozess vorgehen, um höhere Mietzahlungen der Stadt Köln zu erhalten (1 U 77/11). Das OLG Köln wies heute die Berufungsklage der GKM zurück und folgte damit im Wesentlichen einem Urteil des Landgerichts vom September 2011.

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Stefan­ Hertwig
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