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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren zu Kartellbußen gegen den Drogeriehändler Rossmann zugunsten des Unternehmens entschieden und den Fall zurück an das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verwiesen. Wie Rossmann mitteilte, hat der BGH das vom OLG verhängte Bußgeld zur vertikalen Preisabsprache bei Melitta-Kaffee aufgehoben (Az. KRB 37/19). Die Urteilsgründe sind bisher nicht bekannt. Ein anderer Kartellsenat des OLG Düsseldorf muss den Fall neu verhandeln.