Britischer EU-Austritt

Rechtsform ‚LLP‘ in Frage gestellt

Autor/en
  • Raphael Arnold

Die Richtung ist durch das Referendum in Großbritannien klar: raus aus der EU. Welche Route das Land nimmt, bleibt dagegen im Dunkeln, wann es losgeht sowieso. Denn die Regierung in London legt noch nicht mal den Gang ein. Wie sich die Trennung auf die rechtliche Struktur und das Standesrecht für Anwälte auswirken wird, ist folglich offen. Dennoch beschäftigte genau diese Frage in der letzten Juniwoche den Ausschuss der Wiener Rechtsanwaltskammer.

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Zwei Kanzleien in der Donaumetropole firmieren ganz oder teilweise unter der britischen Rechtsform der ‚limited liability partnership‘ (LLP). Freshfields Bruckhaus Deringer ist eine Zweigniederlassung der britischen LLP. Baker & McKenzie nahm nach längeren Verhandlungen mit der Wiener Rechtsanwaltskammer vor zwei Jahren die eher exotische Form einer LLP & Co. KG an.

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