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Österreichische Post wehrt mit Wolf Theiss Schadenersatz ab

Autor/en
  • Raphael Arnold

Die Österreichische Post muss für den Handel mit Kundendaten keinen Schadenersatz zahlen. Ein Anwalt, dessen Daten inklusive Parteiaffinität angeboten wurden, hatte gegen die Post geklagt und zunächst 800 Euro zugesprochen bekommen. Anders als die Vorinstanz entschied nun das Oberlandesgericht Innsbruck rechtskräftig: Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Die Vielzahl von 2,2 Millionen Betroffenen machte das Verfahren für die Österreichische Post zu einem Großrisiko.

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Roland Marko
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